Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 66

Bundeswirtschaftskammer - wird heute die Wahlordnung im neuen Arbeiterkammergesetz novelliert.

Ich gebe zu, daß die Kammern in Diskussion geraten sind, aber sie haben den richtigen Schluß daraus gezogen. Vor allem die Arbeiterkammer hat sich in sich reformiert. Außerdem bekennen sich die Mitglieder zu ihrer gesetzlichen Interessenvertretung. Ich darf darauf hinweisen, daß sich bei der Mitgliederbefragung eine überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmer für die Kammern ausgesprochen hat. (Abg. Blünegger: No na!) Das war sicherlich keine No-na-Frage! Es hat eine überwältigende Zustimmung gegeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Lieber Gaugg! Für dich wäre es am besten, als Wanderbettler durch die Lande zu ziehen, anstatt dich einzumischen. Das wäre viel vernünftiger. (Abg. Gaugg: Was ist los?)

Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, für die Kammern die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können.

Lassen Sie mich einige wenige Punkte, die mit dem vorliegenden Gesetz beschlossen werden, aufzählen: Es wird die rechtliche Grundlage dafür geschaffen werden, in Zukunft eine ständige Mitgliederevidenz zu führen; das war bisher nicht der Fall. Dadurch werden die Kammern in die Lage versetzt, die Mitglieder effizient und permanent zu informieren und zu betreuen. (Abg. Gaugg: Das stimmt ja nicht!) Es kommt zu einer Straffung des Wahlverfahrens, das demokratischer ablaufen wird. Die Ausübung des Wahlrechts wird erleichtert. Das Wahlverfahren wird wählerfreundlicher. So kommt es zu einer Verlängerung der Wahlzeit, damit in Zukunft mehr Menschen die Möglichkeit haben, zur Wahl zu gehen.

Ein ganz wichtiger Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist die Herabsetzung des Wahlalters - sowohl beim aktiven als auch beim passiven Wahlrecht. Ich halte es für gut, daß von nun an auch junge Menschen, die als Lehrlinge in die Wirtschaft kommen, die Interessenvertretung mit wählen können. Beim passiven Wahlrecht wird das Wahlalter auf 19 Jahre herabgesetzt.

Ich appelliere jetzt schon an alle wahlwerbenden Gruppen im Rahmen der Arbeiterkammer - in der eigenen Kammer werde ich dafür Sorge tragen, meinen Beitrag dazu zu leisten -, dann auch den jungen Menschen mit dem im Gesetz vorgesehenen Alter die Möglichkeit zur Kandidatur zu geben, damit auch junge Menschen die Interessen in der Kammer in den diversen Gremien vertreten können.

Ganz zum Schluß ein besonders wichtiger Hinweis aus meiner Sicht, aus Sicht eines Vertreters einer Arbeitergewerkschaft: der Entfall der Wahlkörper.

Es ist das ein Schritt in die richtige Richtung, meine sehr geehrten Damen und Herren (demonstrativer Beifall des Abg. Meisinger), nämlich ein Schritt zur Angleichung der arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen der Arbeiter und Angestellten. Aber ich würde mir wünschen, daß dieses Hohe Haus in sehr naher Zukunft eine Kodifikation des Arbeitsrechtes beschließen wird, damit es auch in diesem Bereich zu einer Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten kommt. Wie schon gesagt: Die Abschaffung der Wahlkörper ist ein Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol.)

Die vorliegende Novelle zum Arbeiterkammergesetz garantiert, daß die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer in Zukunft die Interessen der Arbeitnehmer noch effizienter vertreten kann, und damit wird die Akzeptanz der Arbeiterkammern sehr hoch steigen. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 15 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

12.27Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde zunächst nur ganz kurz auf das Wirtschaftskammergesetz eingehen, dem Sie selbst offensichtlich nicht viel Bedeutung beigemessen


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