Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 78

Meine Damen und Herren! Wenn ein Konsens darüber gelingt, dann wird die Sozialpartnerschaft auch in Zukunft trotz manchmal geäußerter Kritik akzeptiert sein. In diese Richtung soll dieses Gesetz wirken.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, daß ich manches in diesem Gesetz nur sehr schwer akzeptiere, zum Beispiel, daß uns nicht einmal die Abschaffung der Eintragungsgebühren gelungen ist; ich möchte das nur als einen unter vielen von mir nicht goutierten Punkten hier anmerken. Das zeigt, daß wir nicht stehenbleiben dürfen, sondern schon heute überlegen müssen, in welche Richtung wir dieses Wirtschaftskammergesetz weiter reformieren werden. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. - Bitte, Herr Abgeordneter.

13.13Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese beiden Gesetze werden gemeinsam verhandelt, etwas, was Herr Kollege Feurstein als besondere Qualität herausgestrichen hat. Das hat schon etwas für sich. Ich meine aber, einer der Hauptgründe für die gemeinsame Behandlung wird wohl sein, daß, wenn man das nicht gemeinsam verhandeln würde, das eine oder andere in dem einen oder anderen Gesetz vielleicht etwas anders ausgefallen wäre. So ist aber durch die annähernde Gleichzeitigkeit der Verhandlung sichergestellt, daß die Wirtschaftskammer - in diesem Fall - die Arbeiterkammer in Geiselhaft halten kann.

Herr Kollege Nürnberger! Sie haben sehr treffend einige positive Argumente gebracht, die ich unterstreichen möchte. Nur haben diese Argumente alle auf die Arbeiterkammer zugetroffen, nicht auf die Wirtschaftskammer: die Straffung des Wahlverfahrens, der Entfall der Wahlkörper et cetera, pp. Sie haben aber diese Ihre Rede als Verteidigungsrede angelegt. Sie haben zwar gesagt, Sie sind nicht der Ex-offo-Verteidiger der Wirtschaftskammer, aber das hat ohnedies niemand vermutet und wollte Ihnen auch niemand unterstellen. (Abg. Nürnberger: Gott sei Dank!)

Sie haben, meinen Fraktionskollegen angreifend, gesagt, wie wunderbar das alles ist im Bereich der Kammern, und haben positive Reformschritte der Arbeiterkammer dargestellt, die ich Ihnen attestiere. Nur 1 : 1 treffen genau diese Reformansätze auf die Wirtschaftskammer nicht zu, denn dort gibt es nämlich 1 500 Körperschaften des öffentlichen Rechts. (Abg. Dr. Stummvoll: 1 005!) 1 005. - Bitte, ich lasse gerne mit mir in der Größenordnung von 300, 400 auf oder ab diskutieren. (Abg. Dr. Stummvoll: Ein paar mehr oder weniger, darauf kommt es nicht an!)

Bei der Arbeiterkammer - Herr Kollege Nürnberger, bitte um Ihre Aufmerksamkeit! - gibt es, wenn ich das richtig verstanden habe, zehn: neun Länder und die Bundesarbeitskammer. Okay, sage ich. Eine bestimmte Mindeststruktur wird wohl notwendig sein, aber nicht weit über 1 000. Der Rechnungshof hat 1 500 beim Namen genannt, und den habe ich zitiert. Wenn Sie inzwischen von 1 500 auf 1 005 geswitcht haben: Ich bin nicht in der Lage, das abzuzählen, denn wenn es so viele Körperschaften öffentlichen Rechts ... (Abg. Haigermoser: Es sind exakt 1 298!) Danke! Da sehen Sie, wie dieser Index der Körperschaften des öffentlichen Rechts schwankt.

Wir haben also 1 200, sagen wir. Einigen wir uns auf einen Mittelwert. (Abg. Dr. Stummvoll: Stimmt auch!) Herr Kollege Stummvoll, als Generalsekretär müssen Sie nicht jede Zahl im Kopf haben. Sollen es 1 200 sein, 1 200 Träger hoheitlicher Aufgaben nach dem Verständnis des Kollegen Feurstein. (Abg. Dr. Stummvoll: Am einfachsten wäre es, die Wirtschaftskammer zu fragen! Es wäre einfacher, Sie hätten mich vorher gefragt!) Er meint, eine Körperschaft öffentlichen Rechts sei automatisch mit der Trägerschaft hoheitlicher Aufgaben verbunden. Ich mache Sie aufmerksam: Auch die anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts, und niemand in diesem Haus wird vermuten, daß sie hoheitliche


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