Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 79

Aufgaben wahrnehmen. Seien Sie also sorgfältiger mit den Rechtsbegriffen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Öllinger.)

Das große Geschrei, das erhoben wurde, als mein Kollege Helmut Peter hier gesprochen hat, war von dem Sprichwort geleitet: "Wenn man dir gibt, dann nimm! Wenn man dir nimmt, dann schrei!" Sie wissen ganz genau, die Schlüsselfrage ist, wie man diese wesentlichen Bereiche finanziert. Wenn ich mir zum Beispiel die Landwirtschaftskammern vergegenwärtige, die derzeit nicht zur Diskussion stehen, dann wird es langfristig vielleicht intelligent sein, sich mehr einfallen zu lassen, als nur die Bauern abzuzocken für die Kammern. Man wird vielleicht eine zusätzliche öffentliche Finanzierung bereitstellen müssen. (Abg. Schwarzböck: Sie sind ja völlig ahnungslos!)

Herr Kollege Schwarzböck! Schrecken Sie sich nicht gleich so! Sie gehören einer schrumpfenden Bevölkerungsgruppe an. Man wird dafür vielleicht öffentliche Mittel bereitstellen müssen, über die bäuerliche Bevölkerung hinausgehend, wenn das so wichtig ist. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen.

Die Finanzierungsfrage lautet: Wer hat mitzureden bei der Finanzierung? Das ist ein Schlüsselaspekt. Wenn Sie schon zufrieden sind mit den öffentlichen Mitteln, die Sie bekommen, soll es mir umso lieber sein.

Daher noch einmal: Ich sage ausdrücklich, daß das, was der Herr Kollege Nürnberger zur Verteidigung der Wirtschaftskammer vorgebracht hat, auf die Arbeiterkammer zutrifft, aber leider nicht auf die Wirtschaftskammer.

Ich möchte allerdings einen Punkt im Arbeiterkammergesetz doch etwas kritischer beleuchten. Ich begrüße es, daß jetzt Ansätze für eine Mitgliederevidenz vorhanden sind. Das begrüße ich. Ich stelle aber schon etwas bewußt provokant die Frage in den Raum: Das ist 50 Jahre lang nicht notwendig gewesen? (Abg. Dr. Trinkl: Nicht gegangen!) Verstehen Sie mich? Das fällt einem schon deutlich auf, daß offenbar erst jetzt bemerkt wurde, daß man seine eigenen Mitglieder nicht kennt. Es ist daher ein Quantensprung nach vorne, wenn das jetzt möglich ist. Nur: Warum das ausgerechnet die Sozialversicherungsträger sein müssen, weiß ich nicht. In dieser sehr weichen Form scheint mir das im Gesetz nicht gut ausformuliert zu sein. Ich meine, da wäre vielleicht eine Verbesserung möglich.

Aber der wirkliche, der absolute Schwachpunkt des Arbeiterkammergesetzes ist das passive Wahlrecht der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer im Bereich der Arbeiterkammerwahlen. Wir wissen uns diesbezüglich mit der Mehrheit des Hauses an und für sich relativ einig, aber leider sind Sie in diesem Fall in der Geiselhaft jener, die der Meinung sind, Rechte müssen in erster Linie an der Staatsbürgerschaft festgebunden werden. Sie sitzen hier in der Falle.

Dabei wissen Sie es ganz genau. Sie wissen, im Bahnbetriebsverfassungsgesetz gibt es das passive Wahlrecht für die Ausländer. Als wir in den Ausschußberatungen versucht haben, das auch auf das Arbeitsverfassungsgesetz und das Postbetriebsverfassungsgesetz auszudehnen - die Bestimmungen sind im übrigen ansonsten in diesen Gesetzen völlig gleichlautend, sind wortidentisch; bei der Bahn haben wir es, bei der Post nicht und beim Arbeitsverfassungsgesetz auch nicht, und der Analogieschluß ist natürlich die Arbeiterkammer -, wurde das von der Kollegin Reitsamer nicht einmal zur Verhandlung zugelassen, rechtsirrigerweise vielleicht. Politisch war es nicht inopportun, weil man sich eine unangenehme Diskussion erspart hat.

Von diesem Pult aus sage ich Ihnen jedoch: Wenn Sie dem Antrag, der jetzt hier wieder vorliegt - Kollege Öllinger hat ihn eingebracht -, heute Ihre Zustimmung nicht geben, dann wohl deswegen, weil Sie sich in Geiselhaft der Wirtschaftskammer befinden. Eine Sozialpartnerschaft, die sich dadurch manifestiert, daß man sich wechselseitig in Geiselhaft nimmt, erachte ich für übel, Herr Kollege Stummvoll! Da können Sie den Kopf schütteln, soviel Sie wollen. (Abg. Dr. Stummvoll: Weil das Unfug ist!)

Auch die Unvereinbarkeitsfrage ist nicht vom Tisch. Denn je mehr Sie die hoheitlichen Ansprüche der Körperschaften des öffentlichen Rechtes einmahnen, desto mehr wird Ihnen auf


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