Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 97

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1263 der Beilagen) über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert wird (1154 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Z 50 lautet wie folgt:

"50. (Verfassungsbestimmung) Nach § 100 Abs. 6 werden folgende Abs. 7 und 8 angefügt:

,(7) §§ 17a Abs. 1, 2, 4 und 5, 18, 19, 20, 21, 22 Abs. 2, 22 Abs. 3 zweiter Satz, 24 Abs. 1, 26, 27 Abs. 4, 28, 29 Abs. 1, 3 und 4, 31 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 bis 4 und 6, 34, 35, 36, 37, 38 Abs. 1 und 3, 39 Abs. 1, 40 Abs. 1, 44, 45, 45a, 48 Abs. 3, 49 Abs. 6, 50 Abs. 2 und 3, 52 Abs. 1 zweiter Satz, 61 Abs. 3 und 4, 72, 81 Abs. 2, 82 Abs. 2, 86, 90 Abs. 3, 92 Abs. 1, 98 Abs. 4 und 102 Abs. 9 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1998 treten mit 1. August 1998 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Juli 1998 treten §§ 24 Abs. 2 letzter Satz, 25 Abs. 2 zweiter Satz, 27 Abs. 2 dritter Satz, 30, 38 Abs. 2, 39 Abs. 3 und 61 Abs. 5 außer Kraft.

(8) (Verfassungsbestimmung) §§ 10 Abs. 2 Z 1 und 17a Abs. 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/1998 treten mit 1. August 1998 in Kraft.'"

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Meine Damen ... (Abg. Haigermoser: Das ist das "beste" Gesetz des Jahrhunderts! Eine Inhaltsangabe!) Sie können noch so schreien, mich als Betriebsrat können Sie nie aus der Fassung bringen. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die dem Hohen Haus heute vorliegende Novelle zum Arbeiterkammergesetz nutzt die bei der Mitgliederbefragung, wie schon erwähnt, gemachten positiven Erfahrungen und hat folgende wesentliche Neuerungen zum Inhalt - ich glaube, das sollte man doch punktuell noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck bringen, obwohl dies schon einige Male geschehen ist, aber Sie verstehen es trotzdem nicht (Beifall bei der SPÖ) -:

Erstens: Verlängerung der Wahlzeit von zwei Tagen auf bis zu drei Wochen.

Zweitens: Errichtung von Betriebswahlsprengeln in allen größeren Betrieben.

Drittens: Einführung der Briefwahl.

Viertens: Entfall der Wahlkörper.

Fünftens: Herabsetzung des Wahlalters.

Sechstens: Darüber hinaus sollen alle Arbeiterkammern künftig eine ständige Mitgliederevidenz führen. - Ich glaube, das ist notwendig und eine echte Reform in unserer Arbeiterkammer.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend eine persönliche Bemerkung, mit der sich, wie ich meine, die sozialdemokratische Fraktion einverstanden erklären kann. Es ist sehr bedauerlich - und ich meine das sehr ernst -, daß es nicht gelungen ist, auch den länger in Österreich arbeitenden und steuerzahlenden ArbeitnehmerInnen, die nicht EU-Ausländer sind, das passive Wahlrecht zu ihrer beruflichen Interessenvertretung einzuräumen. Ich hoffe, daß wir auch dieses Problem in der nächsten Zeit einer positiven Erledigung zuführen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Schluß, meine sehr verehrten Damen und Herren: Als ehemaliger Präsident eines ehemaligen Bundesligavereins glaube ich in eurem Namen sprechen zu können, wenn wir der


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