Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 111

Wir stimmen nunmehr ab über den Antrag, dem Verkehrsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 769/A (E) der Abgeordneten Amon und Genossen betreffend Semmering-Basistunnel - Neue Südbahn eine Frist bis zum 7. Juli 1998 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. - Das ist die Minderheit. Der Fristsetzungsantrag ist daher abgelehnt.

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Wir kommen zu einer weiteren Kurzdebatte und daher auch zu einer weiteren Abstimmung in etwa 25 Minuten.

Diese Kurzdebatte betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Mag. Schweitzer, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 803/A (E) des Abgeordneten Dr. Krüger betreffend Lizenzgebühren für die Übertragung der Fußball-WM eine Frist bis zum 18. Juni 1998 zu setzen.

Auch hierüber wird die Abstimmung im unmittelbaren Anschluß an die Debatte durchgeführt werden.

Ich mache wiederum darauf aufmerksam, daß nach § 57a der Geschäftsordnung die Redezeiten jeweils 5 Minuten betragen, mit Ausnahme des Begründers des Fristsetzungsantrages, dem eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung steht.

Als Begründer ist nun Herr Abgeordneter Schweitzer zu Wort gemeldet. - Bitte sehr.

15.28

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In ungefähr eineinhalb Stunden, um 17 Uhr, wird der ORF ein weiteres Spiel der zurzeit in Frankreich stattfindenden Fußballweltmeisterschaft übertragen. Es ist noch dazu ein Spiel, an dem auch Österreich teilnimmt: Österreich gegen Chile.

Wir konnten erleben, daß die Fußballweltmeisterschaft auch in Österreich außerordentliches Interesse geweckt hat und daß die Einschaltziffern besonders hoch sind; sie liegen weit über den normalen Einschaltquoten, die wir bei Sportübertragungen gewohnt sind.

Der ORF vermarktet die öffentliche Wiedergabe der Übertragung der Fußballspiele, indem er der Firma Orbit Exklusivrechte für die Wiedergabe auf Vidiwalls und, was besonders bemerkenswert ist, auch auf Geräten eingeräumt hat, die größer als haushaltsübliche TV-Geräte sind; das heißt, ein TV-Gerät mit 72 Zentimetern Bildschirmdiagonale fällt bereits in diese Größenordnung "größer als haushaltsübliche Geräte". Eine Wiedergabe, die auf derartigen Geräten - also 72 Zentimeter plus - stattfindet, unterliegt einer Lizenzgebühr ab 15 000 S. (Abg. Wabl: Das ist Kapitalismus!)

Das ist Kapitalismus, Kollege Wabl! Darauf werde ich noch einmal zurückkommen. Kollege Wabl sagt, das ist "Kapitalismus".

Wir wissen, daß es in vielen privaten Haushalten inzwischen Fernsehgeräte gibt (Abg. Wabl: Freie Marktwirtschaft!), die diese Diagonale von 72 oder mehr Zentimetern aufweisen, und wir wissen, daß viele Gastronomiebetriebe die Übertragung der Fußballweltmeisterschaft im ORF dazu genutzt haben, solche Geräte anzuschaffen, um Publikum in ihre Lokale zu bekommen, weil sie wissen, daß viele Leute Fußballspiele gerne in Gesellschaft anschauen. Da haben die Gastwirte eine Chance gesehen, um mehr Gäste für ihr Lokal zu gewinnen.

Jetzt soll dafür ein Betrag von mindestens 15 000 S gezahlt werden. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das ist ja ein Wahnsinn! Wer steckt dahinter?) Der Sublizenzwerber wird darauf hingewiesen (Abg. Öllinger: Erzähl uns etwas über Kapitalismus!), daß die Firma Orbit GmbH, Kollege Öllinger, sämtliche terrestrische in Österreich geltende Aufführungsrechte an der Ausstrahlung der


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