Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 123

desregierung ersucht, ihre Anti-Atomlinie konsequent im Rahmen der EU-Beitrittsverhandlungen zu vertreten. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, alle diplomatischen und rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere innerhalb der Europäischen Union, auszuschöpfen, um Maßnahmen zu ergreifen, die eine Stillegung von Mochovce bewirken, für die Zukunft die Planung, den Bau und die Inbetriebnahme weiterer Atomkraftwerke verhindern und dafür Sorge tragen, daß bereits laufende Atomkraftwerke an die Sicherheitsstandards der EU-Staaten angepaßt werden."

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Ich bitte Sie darum, sehr geehrter Herr Minister - ich kann mir allerdings vorstellen, daß Ihre Fraktion nicht zustimmen wird -, im Interesse unseres Entschließungsantrages auch im Rahmen der EU tätig zu werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.22Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag liegt vor, ist ausreichend unterfertigt, zum Thema eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Kurt Wallner. - Bitte.

16.22Abgeordneter Kurt Wallner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zwischen Österreich und seinen westlichen Nachbarstaaten sowie einigen weiteren westeuropäischen Staaten bestehen bereits seit vielen Jahren vertragliche Regelungen über die Übernahme von Personen an der Grenze. Weiters ist Österreich seit vielen Jahren darum bemüht, mit seinen übrigen Nachbarn und allen anderen mittel- und osteuropäischen Staaten Abkommen über die Übernahme von Personen abzuschließen.

Nun ist es gelungen, ein derartiges Abkommen mit Kroatien abzuschließen, ein Abkommen, das von meiner Fraktion begrüßt wird. Es stellt das erste Schubabkommen dar, das die Rücknahme von Drittausländern vorsieht, das mit einem Staat abgeschlossen wurde, mit dem Österreich keine gemeinsame Grenze verbindet.

Warum ist dieses Abkommen mit Kroatien so wichtig? - Bis heute besteht zwischen Österreich und Kroatien keine vertragliche Regelung über die Übernahme eigener Staatsbürger und von rechtswidrig aus einem in den anderen der beiden Staaten eingereisten Drittausländern sowie die Durchbeförderung von Drittausländern. Da ein derartiges Abkommen jedoch für Österreich im Zuge einer verantwortungsvollen Sicherheitspolitik von großer Bedeutung ist, ist es zu begrüßen, daß nun eine vertragliche Regelung mit der Republik Kroatien zustande gekommen ist.

Auch in der EU existiert eine Empfehlung des Rates, bilaterale Rückübernahmeabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und Drittstaaten abzuschließen. Viele EU-Staaten haben dieser Empfehlung bereits Folge geleistet, und zwischen den Schengen-Staaten und Polen besteht ein multilaterales Übereinkommen.

Der Vertrag mit Kroatien, der nun vorliegt, stellt ein modernes, in der Durchführung einfach zu handhabendes Schubabkommen nach EU-Muster dar. So wurden nach diesem Schema auch entsprechende Abkommen mit Ungarn, Slowenien und der Slowakei abgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Natürlich muß im Zusammenhang mit diesem Schubabkommen mit Kroatien auch erwähnt werden, daß der eine oder andere an der Rechtsstaatlichkeit Kroatiens Zweifel äußern kann, wie das auch im Ausschuß schon geschehen ist. Ich möchte dazu bemerken, daß Kroatien Mitglied des Europarates ist; und daraus ergibt sich eine Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit. Im übrigen, so glaube ich, sollten wir alle dazu beitragen, daß auch westliche Grundwerte in diesem jungen Staat Kroatien Platz greifen. Ich kann mir vorstellen, daß ein solcher Vertrag, wie er uns heute zur Beschlußfassung vorliegt, auch seinen Teil dazu beitragen kann.


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