Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 124

Sehr verehrte Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Durchbeförderung von Drittausländern von Österreich natürlich dann abgelehnt werden kann, wenn der Drittausländer im Zielstaat oder in einem allfälligen weiteren Durchbeförderungsstaat Gefahr läuft, unmenschlicher Behandlung, Strafe oder sogar der Todesstrafe unterworfen zu werden oder in seinem Leben, seiner Freiheit - aus Gründen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Nationalität, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner sozialen Ansichten - bedroht wäre. Weiters kann die Durchbeförderung abgelehnt werden, wenn der Drittausländer im ersuchten Staat strafgerichtlich verfolgt werden müßte beziehungsweise ihm im Zielstaat oder einem anderen allfälligen weiteren Durchbeförderungsstaat strafrechtliche Verfolgung droht.

Die sozialdemokratische Fraktion wird dem vorliegenden Abkommen die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.25Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Abgeordneter. (Bundesminister Mag. Schlögl spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Wallner.) Der Herr Bundesminister darf jetzt nicht abgelenkt werden, weil er am Wort ist. - Bitte.

16.26Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich sehr herzlich für die bisherigen Diskussionsbeiträge. Zur Diskussion stehen zwei internationale Verträge, die meiner Überzeugung nach von großer Bedeutung und Wichtigkeit sind.

Der erste Vertrag, jener zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen, ist eine Art Routinevertrag, ein Vertrag, wie er mit einigen anderen Nachbarstaaten bereits abgeschlossen wurde. Ich meine aber trotzdem, daß dieser Vertrag gerade in der jetzigen politischen Situation der Auseinandersetzung mit der Slowakei über die Frage der Inbetriebnahme von Mochovce zusätzliche Bedeutung erhält.

Ich akzeptiere einerseits vollkommen den Standpunkt, der von Frau Abgeordneter Partik-Pablé hier dargelegt wurde, nämlich daß man der Meinung sein kann, daß solch ein Vertrag ein zusätzliches Druckmittel ist. - Das ist eine Argumentation, die zweifelsohne nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Andererseits muß man genauso die Meinung akzeptieren, daß es gerade in der jetzigen Situation wichtig ist, einen solchen Vertrag abzuschließen, damit wir, falls wirklich ein Worst-Case-Szenario eintritt - was wir alle nicht hoffen - und es zu einem Unglück kommt, wenigstens die Möglichkeit haben, Auswirkungen auf die Slowakei und auf Österreich so weit wie möglich zu minimieren.

Bei Abwägung dieser zwei Standpunkte komme ich persönlich - und ich hoffe, auch die Mehrheit dieses Hauses - zur Ansicht, daß dieser Vertrag unterstützt werden soll, daß dieser Vertrag abzuschließen ist. Wir wären alle gut beraten, heute diesem Vertrag die Zustimmung zu erteilen.

Herr Abgeordneter Moser hat in seinem Debattenbeitrag unter anderem gefordert, daß es auch praktische Übungen geben muß. Das heißt, es muß getestet werden, ob die Zusammenarbeit überhaupt funktioniert. Und ich darf mitteilen, daß im nächsten Jahr eine solche Übung zwischen Österreich, Ungarn und der Slowakei geplant ist, um im Rahmen des "Partnership for Peace"-Abkommens festzustellen, ob eine Zusammenarbeit in der Praxis funktioniert. Die Übungsannahme wird sein, daß es zu einem Großchemieunfall am Bahnhof Preßburg kommt.

Ich bin der Ansicht, daß es sehr wichtig und notwendig ist, solche Abkommen nicht nur zu schließen, sondern sie auch in der Praxis auszuprobieren, damit wir einigermaßen für den Ernstfall gerüstet sind.

Das zweite Abkommen, das heute bereits sehr kontroversiell diskutiert wurde, betrifft die Frage des Schubabkommens mit Kroatien. Wie nicht anders zu erwarten war, verteidige ich natürlich dieses Schubabkommen und meine, daß dieses notwendig und wichtig ist, vor allem auch des


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