Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 139

Übereinkommen ist vom Europäischen Rat bei seiner Tagung im Juni 1995 in Cannes gebilligt und am 26. Juni 1995 von den Botschaftern unterzeichnet worden.

Mit diesem Übereinkommen werden den Zollverwaltungen ein gemeinsames Vorgehen und der automatische Austausch von personenbezogenen und auch anderen Daten ermöglicht. Dieses Übereinkommen ist ein Gegenstück zur Verordnung Nr. 515, der sogenannten Amtshilfeverordnung, welche am 13. März 1998 in Kraft getreten ist. Ziel dieser Verordnung ist die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung der Zoll- und Agrarregelungen auf Grundlage eines automatisierten Datenaustausches.

Meine Damen und Herren! Zweck dieses Systems ist die Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Verstöße gegen einzelstaatliche Rechtsvorschriften. Es wird damit wesentlich leichter gelingen, der Wirtschaftskriminalität europaweit konzentriert entgegenzutreten.

Es wird der Verkehr von verbotenen Waren, die Beschränkungen unterworfen sind oder gesonderter Kontrolle unterliegen, wesentlich erschwert werden. Aber auch die sogenannte berühmte Geldwäsche und der Drogenhandel werden damit entschieden besser bekämpft werden können.

Das Übereinkommen legt sechs Kategorien fest, unter denen Daten erfaßt, eingegeben oder abgefragt werden können. Es sind dies Waren, Transportmittel, Unternehmen, Personen, Tendenzen bei Betrugspraktiken und letztendlich die Verfügbarkeit von Sachkenntnissen.

Was die Bestimmungen über den Betrieb und die Sicherheit des ZIS sowie den Datenschutz betrifft, so sind diese weitgehend identisch mit der Amtshilfeverordnung. Das ZIS ist eine zentrale Datenbank, die über Terminals benützt werden kann, und es wird von der Kommission technisch betrieben.

Wichtig ist auch zu wissen, daß Informationen in der ZIS-Datenbank - und das ist ganz wesentlich - nur so lange gespeichert werden dürfen, wie sie konkret für Präventivmaßnahmen, Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen genützt werden können. Danach sind sie zu löschen. Personenbezogene Daten dürfen nur soweit aufgenommen werden, wie dies für den Zweck des ZIS notwendig ist. Die nationalen Datenvorschriften und die diesbezüglichen Bestimmungen des Übereinkommens des Europarates vom 28. Jänner sind einzuhalten und werden laufend von einer gemeinsamen Aufsichtsbehörde, von Datenschutzbeauftragten der Mitgliedsländer kontrolliert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns mit größter Kraftanstrengung um gesamteuropäische Sicherheit durch das System EUROPOL bemühen, dann ist es einfach unmöglich, da die Wirtschaftskriminalität nicht einzubeziehen.

Sicherheit ist nicht teilbar, Sicherheit muß den gesamten Lebensbereich umfassen. Daher wird meine Fraktion diesem Projekt im Sinne einer umfassenden europäischen Sicherheitspolitik natürlich gerne die Zustimmung erteilen. - Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schwarzenberger.)

17.32

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jung. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

17.32Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Regierungsvorlage: Übereinkommen über Vorrechte und Immunitäten für EUROPOL ist jener Tagesordnungspunkt, an dem wir uns stoßen, weil wir uns einfach fragen, wieso für Eurocops Vorrechte und Immunitäten notwendig sind. Wir fragen uns: Worin unterscheiden sie sich von den österreichischen Polizisten, die bisher ihren Dienst recht erfolgreich getan haben?


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