Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 144

15. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 702/A der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 1997, BGBl. I Nr. 76/1997, geändert wird (1214 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen zu den Punkten 11 bis 15 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir beginnen die Debatte mit einer Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

17.47Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! So harmonisch meine erste Wortmeldung zu zwei Themen war, die durchaus auch Kritikpunkte enthalten haben, so kontroversiell sieht meine Fraktion einige dieser Punkte, die wir jetzt behandeln. Ich möchte zum Bundesgesetz, mit dem der Aufenthalt der Bosnier in Österreicher verlängert wird, sprechen, außerdem spreche ich dann auch noch zum Antrag, den ich betreffend die Änderung des Fremdengesetzes eingebracht habe. Da geht es darum, daß Schubhäftlinge, die die Nahrungsaufnahme verweigern, zwangsernährt werden sollen.

Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst zur Verlängerung des Aufenthaltsrechtes der Bosnier: Die gesamte Vorgangsweise rund um die De-facto-Flüchtlinge ist wirklich nicht dazu geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in Ihre Fremdenpolitik zu bestärken oder überhaupt zu wecken.

Das fängt damit an, daß niemals richtige Angaben darüber gemacht wurden, wie viele De-facto-Flüchtlinge Österreich überhaupt aufgenommen hat. Da ist zuerst einmal von 70 000 Flüchtlingen die Rede gewesen, dann nach und nach hat man von 80 000 geredet, und in der letzten Ausschußsitzung hat der Herr Minister gesagt - das ist beweisbar -, daß wir 92 000 bis 93 000 Bosnier als De-facto-Flüchtlinge in Österreich aufgenommen haben. Also es ist immer wieder verschleiert worden, wie viele Bosnier Österreich während der letzten Jahre tatsächlich versorgt hat.

Zweitens hat genauso eine Verschleierungspolitik über die Verweildauer stattgefunden. Da ist zuerst davon geredet worden - wobei diese Bosnier nach der Genfer Flüchtlingskonvention überhaupt kein Recht darauf hatten, hier in Österreich als Flüchtlinge anerkannt zu werden -, daß wir ihnen den Status von De-facto-Flüchtlingen geben, und nach ein paar Monaten würden sie ohnehin wieder in ihre Heimat zurückkehren. Das ist nicht möglich gewesen, weil die kriegerischen Auseinandersetzungen nicht innerhalb von ein paar Monaten beendet waren.

Dann hat es geheißen, mit Ende des Krieges würden sie zurückkehren. Endlich kam es soweit, daß der Krieg vorbei war. Das Dayton-Abkommen ist geschlossen worden, alle Voraussetzungen für einen dauerhaften Frieden waren vorhanden. Dann hat es wieder geheißen: Bis zum Sommer 1998 - das ist als letzter Termin genannt worden - werden wir die bosnischen Flüchtlinge hier in Österreich beherbergen.

Jetzt ist der Sommer 1998 gekommen. Jetzt heißt es, all diese Flüchtlinge - vielmehr De-facto-Flüchtlinge muß man ja sagen - sollen eine Niederlassungsbewilligung bekommen, die ihnen das Recht gewährt, praktisch bis zum Lebensende in Österreich zu bleiben.

Nach der Aussage des Herrn Innenministers sind inzwischen aber bereits ungefähr 53 000 aufgrund einer Aufenthaltsbewilligung in Österreich geblieben. Trotz großzügiger Rückkehrhilfen sind nur 10 000 zurückgekehrt. Das heißt, von einer Rückkehr kann überhaupt keine Rede sein, sondern der Großteil ist hiergeblieben, und der Rest wird aufgrund des Gesetzes, das Sie heute beschließen werden, in Österreich bleiben - und noch dazu quotenfrei. (Abg. Smolle: Sehr vernünftig! Bis jetzt habe ich keinen Fehler gesehen!)


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