Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 148

nitären Gründen noch nicht zuzumuten ist, ist von der Behörde (§ 88 Abs. 1 FrG) auf Antrag ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht von jeweils sechs Monaten im Bundesgebiet zu erteilen und im Reisepaß ersichtlich zu machen. Diesen Fremden ist nach den vorhandenen Möglichkeiten ein Reintegrationsangebot zu unterbreiten."

2. § 3 Abs. 2 wird geändert und lautet:

"Ist wahrscheinlich, daß Fremden, die aufgrund des § 1 Abs. 2 Z 2, 3, 4 und 6 der Verordnung BGBl. II Nr. 215/1997 zum Aufenthalt berechtigt sind, eine Rückkehr in ihre Heimat aus humanitären Gründen auf Dauer nicht zuzumuten ist, so ist ihnen sowie ihren Ehepartnerinnen bzw. Ehepartnern und minderjährigen Kindern eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 10 Abs 4 FrG mit der erforderlichen Gültigkeitsdauer zu erteilen."

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Dieser Abänderungsantrag ist aus Sicht der liberalen Fraktion deshalb notwendig, weil sich gezeigt hat, daß der vorliegende, im Bericht des Innenausschuß enthaltene Gesetzestext zwar grundsätzlich in die richtige Richtung geht, aber mangelhaft und zum Teil zielverfehlend ist, weil er gerade jene Personen nicht erfaßt, die im eigentlichen Sinn des Wortes hilfsbedürftig sind.

Ich bin der gesicherten Überzeugung, daß es sich hier um einen legistischen Fehler handelt und um keine gezielte Absicht, und ich bitte daher, dem Abänderungsantrag der liberalen Fraktion die Mehrheit zu geben. Er synchronisiert eigentlich nur das, was im Gesetz vorgesehen ist, mit der derzeitigen Rechtslage in der Verordnung. Und er zielt vor allem auf Personen ab, zum Beispiel Mütter mit Kindern oder auch über 50jährige, die tatsächlich reale und nicht ohne weiteres lösbare Probleme haben.

Ich möchte schon auch darauf hinweisen, daß sich in diesem Fall zum Beispiel das Innenministeriums sogar mit einem eigenen Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gewendet hat, das ja für Beschäftigungsfragen zuständig ist, und ausdrücklich darauf hingewiesen hat, daß eben Kriegsvertriebene aus den Regionen Banja Luka, Doboi, Pale, Trebinje und so weiter ein besonderes Ziel sein sollten für die Integration in den Arbeitsmarkt, weil diese voraussichtlich auch nach Auslaufen der Betreuungssituation aufgrund der serbischen Besetzung dieser Gebiete keine Heimkehrmöglichkeiten haben werden.

Kollege Schwemlein hat die Dinge ja auch schon treffend ausgeführt. Aber es ist mir wirklich ganz wichtig, einmal von diesem Pult aus zu sagen: Wer sich immer nur und ganz ausschließlich und in einem engherzigen Sinn an der Genfer Flüchtlingskonvention festklammert, gleichzeitig aber behauptet, Schutzbedürftigen Hilfe gewähren zu wollen, der ist nicht im Einklang mit sich selber. Da wird ständig behauptet: Gegen echte Flüchtlinge hätten wir ja ohnehin nichts!, und dann haben wir echte Flüchtlinge - und was geschieht? Ob sie "De-facto-Flüchtlinge" heißen oder ob wir eben aufgrund einer unbefriedigenden Rechtslage Gesetze beschließen müssen, damit wir ihnen rechtliche Deckung geben können oder nicht, das darf in so evident humanitären Fällen keine Rolle spielen. (Beifall beim Liberalen Forum, bei der SPÖ und bei den Grünen.)

Wer sich so extrem und ausschließlich auf die Genfer Flüchtlingskonvention zurückzieht, der ist nicht guten Willens. Gerade in unserer Heimat Österreich, die ja bei Kriegsende erlebt hat, was es bedeutet, wenn Hunderttausende in die Flucht getrieben werden - Hunderttausende! -, sollte, unabhängig von der mit Recht immer wieder in Erinnerung gerufenen ungarischen Tragödie 1956, mehr Verständnis für diese Menschen vorhanden sein.

Blenden wir doch wirklich einmal zurück auf die letzten Kriegsmonate des Jahres 1945 und die unmittelbar nachfolgenden Zeiten: Wenn wir uns seinerzeit, als tatsächlich Menschenmassen in die Flucht getrieben wurden und Unrecht in größtem Ausmaß gesetzt wurde, so verhalten hätten, wo wären diese Menschen geblieben, die heute - Gott sei Dank! - alle längst in diesem Land integriert sind? Die Not war damals sicher bedeutend größer als 1956, und heute in diesem Land von einer "Not" zu sprechen, die uns nicht in die Lage versetzen würde, Flüchtlinge


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