Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 162

12 000 Vertriebene sind in andere Staaten weitergewandert, 10 000 bis 11 000 sind großteils mit Unterstützung der österreichischen Bundesregierung wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Mit Ende Mai dieses Jahres befanden sich rund 5 100 bosnische Kriegsflüchtlinge in der Unterstützungsaktion des Bundes und der Länder.

Ich glaube, in einem Punkt der heutigen Debatte sind wir uns alle einig, nämlich daß diese Unterstützungsaktion, die mit 31. Juli 1998 ausläuft und in der Vergangenheit immer wieder verlängert worden ist, nun einer endgültigen neuen Lösung harrt. Und ich glaube, daß die vorliegenden Gesetzentwürfe beziehungsweise Abänderungsanträge diese endgültige Lösung bringen werden.

Ich gehe davon aus, daß aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelung jene Vertriebenen, die in Österreich Arbeit und Unterkunft gefunden haben, und ihre Angehörigen ein zeitlich unbegrenztes Aufenthaltsrecht bekommen werden. Wir bemühen uns auch im Zusammenhang mit dieser Regelung gemeinsam mit den Ländern und dem Sozialressort zu erreichen, daß in den nächsten Wochen und Monaten für alle noch nicht integrierten Bosnier entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden werden. Diese entsprechenden Beschäftigungsmöglichkeiten sollen vor allem für jene Gruppe gefunden werden, die der ethnischen Minderheit der Republik Srpska angehören.

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wir haben sehr vielen Menschen in Österreich Hilfe und Aufnahme geboten. Wir haben sehr viele Menschen, die nach Österreich geflüchtet sind, in unser Land integriert, und sehr viele dieser bosnischen Kriegsflüchtlinge sind nicht nur integriert, sondern zum Teil bereits österreichische Staatsbürger geworden. Für die restlichen 5 100 haben wir mit der heute vorliegenden Gesetzesnovelle eine klare Regelung geschaffen.

Im wesentlichen kann man diese Menschen in drei Gruppen unterteilen. Die erste Gruppe sind die rund 850 Bosnier, die aus der Föderation kommen. Für diese ist grundsätzlich eine Heimkehr möglich, und wir wollen diese Heimkehr auch mittels finanzieller Unterstützung, mittels Rückkehrhilfe beziehungsweise mittels konkreter Projekte in den nächsten Wochen umsetzen.

Die zweite Gruppe umfaßt die rund 4 300 Bosnier, die aus der Republik Srpska stammen. Diese Personen können derzeit nur schwer oder nur organisiert und mit gezielter, begleitender Unterstützung des Aufnahmelandes zurückkehren.

Die dritte Gruppe setzt sich aus zirka 300 bis maximal 500 Personen zusammen; Personen, die einen dauerhaften Schutz benötigen und voraussichtlich nie mehr heimkehren können. Es handelt sich dabei nicht nur um schwer traumatisierte Personen, sondern auch um schwerkranke Menschen, Waisen und Zeugen. Für diese Menschen, für die keine Rückkehr zumutbar ist, soll dieses Gesetz ein bleibendes Aufenthaltsrecht und ein dauerhaftes Bleiberecht schaffen. Darüber sind wir uns auch mit den Landeshauptleuten einig. Mit den Landeshauptleuten wurde auch eine Absprache darüber getroffen, daß die allfälligen Kosten, die für diese Menschen entstehen, durch eine gemeinsame Aktion des Bundes und der Länder gedeckt werden. Zudem gibt es eine gemeinsame Vereinbarung, die in den nächsten Wochen zwischen dem Bund und den Ländern beschlossen werden wird. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch darauf hinweisen, daß wir nicht nur das tun, was hier heute debattiert und aufgezeigt worden ist, sondern daß sich Österreich auch an einer Vielzahl von Rückkehrprojekten in den letzten Jahren beteiligt hat beziehungsweise eine Vielzahl von Rückkehrprojekten bereits unterstützt und in den nächsten Wochen und Monaten auch umsetzen wird. Das Projekt Bürgelkopf ist eines davon, das im Rahmen der Berufsschulungen durchgeführt wird, aber auch das Projekt Altersheim in Travnik, und auch in anderen Städten gibt es weitere Projekte.

Ich meine, daß die österreichische Bundesregierung, der österreichische Nationalrat und die neun österreichischen Bundesländer sehr viel dazu beigetragen haben, daß die bosnischen Kriegsflüchtlinge eine entsprechende Unterstützung bekommen.


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