Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 163

Eine Beendigung des Aufenthaltsrechtes und das Ende der Unterstützungsaktion ergibt sich somit nur für jene Menschen, denen eine Rückkehr in die Föderation möglich ist, und für Personen, die aufgrund besonderer Projekte in einzelne Gebiete der Republik Srpska, in die sogenannten offenen Städte zurückkehren können.

Weiters wird es eine Beendigung des Aufenthaltsrechtes für jene Menschen geben, die trotz der Möglichkeit und des Angebotes zum Zugang zum Arbeitsmarkt dieses Angebot nicht angenommen haben oder die Möglichkeit zur Rückkehr im Rahmen eines Projektes ohne Grund ablehnen. Ich glaube, daß darüber auch Einverständnis herrschen muß, daß für jene Menschen, die weder bereit sind, in Österreich Arbeit anzunehmen, noch bereit sind, zurückzukehren, noch das Angebot des Weiterwanderns nützen, die Aktion beendet ist und der Aufenthalt ebenfalls nicht verlängert werden kann.

Zusammengefaßt, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich bin der Meinung, daß Österreich den bosnischen Vertriebenen in einem internationalen nicht da gewesenen Ausmaß, das mit keinem anderen Land vergleichbar ist, Hilfe und Unterstützung gegeben hat. Ich bin der Überzeugung, daß Österreich sowohl im Bereich der Integration, der finanziellen Unterstützung durch Spenden oder Sachgüterleistungen die Rückkehrhilfe großartig unterstützt hat. In diesem Sinne, glaube ich, können wir stolz darauf sein, was wir gemeinsam geleistet haben. Das jetzige Gesetz dient dazu, diese Aktion abzurunden und zu beenden. Ich ersuche Sie deshalb, diesem Gesetzentwurf und dem Abänderungsantrag Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

19.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Parfuss. - Bitte, Frau Abgeordnete. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.08

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte zu drei Punkten des Bereichs Inneres Stellung nehmen.

Punkt eins: Wir beschließen heute mehrheitlich ein Gesetz, das eine vereinfachte bürokratische Abwicklung bei der kurzfristigen Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für Saisonarbeitskräfte gewährleistet. - Herr Kollege Freund hat das schon angeschnitten. - Zu betonen wäre, daß die Änderung des Fremdengesetzes vom Minister selbst ausgegangen ist, der damit dem Wunsch der Wirtschaft umgehend entsprochen hat. Auf das Problem aufmerksam gemacht wurde der Herr Bundesminister am 4. April dieses Jahres, und reagiert haben der Herr Minister und das Parlament schon heute, also sehr rasch.

In einem Brief des Bundesverbandes der Erwerbsgärtner Österreichs wurde die Problematik der behördlichen Abwicklung aufgezeigt. Auch Herr Klubobmann Kostelka hat einen diesbezüglichen Brief bekommen. Darin wurde der langwierige Weg vom Beginn des Ansuchens der Saisonarbeitswerber auf Aufenthalt in Österreich bis zur Bewilligung desselben aufgezeigt. Dauerte in der Vergangenheit dieses Procedere nur ein paar Tage, so ist es ab 1. Jänner 1998 zu einem wahren Amtswegmarathon von drei bis vier Wochen gekommen.

Nunmehr werden diese in der Praxis entstandenen Probleme beseitigt. Künftig dürfen die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland Saisonarbeitskräften ohne Einschaltung des Innenministeriums eine Aufenthaltsgenehmigung für maximal sechs Monate erteilen. Voraussetzung ist natürlich eine gültige Beschäftigungsbewilligung, die als Vorweis dienen soll.

Herr Kollege Freund hat ja schon ausgeführt, für wen dieses gilt, und ich meine, mit dieser raschen Reaktion des Ministers und des Gesetzgebers ist bewiesen, daß Wünsche der Bevölkerung sehr ernst genommen werden.


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