Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 164

Punkt zwei: Vorerst muß ich sagen, ich bin sehr beruhigt, daß Frau Dr. Pablé den Herrn Bundesminister wieder kritisiert hat, denn das kann eigentlich für uns nur heißen, wir machen die richtigen Gesetze, und wir sind wieder auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Dr. Partik-Pablé! Wir unterscheiden uns meiner Meinung nach in der politischen Sichtweise sehr eklatant, und deshalb werden wir auch Ihren Antrag ablehnen. Die FPÖ fordert, daß ein im Hungerstreik befindlicher Schubhäftling zwangsernährt werden soll. Das heißt, er soll in das nächstgelegene Gefangenenhaus oder in eine Strafvollzugsanstalt überstellt werden und gegen seinen Willen Nahrung eingeflößt bekommen. - Ich finde, diese Personen, die ohnehin vielfach mit Gewalt in der Vergangenheit konfrontiert wurden, würden wieder erneut Gewalt erleben, denn nichts anderes wäre das.

Man darf nicht vergessen, daß das Vergehen, das diese Personen begangen haben - wie zum Beispiel eine illegale Einwanderung -, lediglich eine Verwaltungsstrafe nach sich gezogen hat. Daß dieses Vergehen nicht gleichzusetzen ist mit dem Vergehen von Strafgefangenen versteht sich von selbst, und deshalb dürfen diese Personen auch nicht so behandelt werden. (Beifall bei der SPÖ und beim Liberalen Forum.)

Vielmehr müssen Maßnahmen gesetzt werden, damit Hungerstreik erst gar nicht als Lösungsmöglichkeit in Betracht gezogen wird. Wir wollen daher eine Reform der Schubhaft mit einem Bündel von Verbesserungen, die der Herr Bundesminister bereits in Angriff genommen hat, einleiten.

Dritter Punkt: Wir lehnen auch den Antrag des Abgeordneten Dr. Kier bezüglich Webster Universität ab, denn das Grundprinzip des Fremdengesetzes 1997 baut auf dem Prinzip der regelbaren Migration auf, und mit einem uneingeschränkten Zugang würde man dieses Grundprinzip umgehen.

Zu sagen wäre noch, daß zwischen der Webster Universität in Wien und dem Wissenschaftsministerium ein gutes Gesprächsklima herrscht, und es wurde bereits die Anerkennbarkeit von Prüfungen an der Webster Universität für österreichische Universitätsstudenten erreicht. - Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lafer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. - Bitte, Herr Abgeordneter.

19.13

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte auf den Antrag meiner Kollegen Partik-Pablé, Scheibner, Lafer Bezug nehmen, in dem es darum geht, daß das Asylgesetz geändert wird. Sie wissen vom Ausschuß her, daß die Bestimmungen, denen aufschiebende Wirkung kraft Gesetzes zukommt, nicht mehr gewährt werden sollen, und zwar bei Beschwerden beim Unabhängigen Bundesasylsenat, beim Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe hier ein paar Beispiele, die ich in aller Kürze anführen möchte. Es handelt sich dabei um Anfragebeantwortungen. Ein türkischer Staatsangehöriger ist im Jahre 1991 eingereist, hat sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten und hat dann über den gesamten Instanzenzug hinweg aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen. Dieser Anfragebeantwortung, in der uns auch der Herr Bundesminister für Inneres recht gegeben hat, ist auch zu entnehmen, daß er sich seither in Österreich aufhält und nicht berufstätig ist, daß er strafbare Handlungen begangen hat und zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Auch sein Untermieter hat zum Schluß aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen.

Ein weiteres Beispiel: Ein Asylwerber, Elmar Vakas, ist ebenfalls im Jahre 1991 nach Österreich gekommen und hat auch aufschiebende Wirkung zuerkannt bekommen, nur ist dieser Fall noch viel krasser: (Abg. Smolle: Herr Kollege! Halten Sie uns doch nicht mit solchen Stories auf!) In der Zeit, in der er sich illegal in Österreich aufgehalten hat, hat er auch noch rund 683 750 S


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