Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / 165

vom Sozialamt der Stadt Salzburg erhalten. - Diese Beispiele könnten fortgesetzt werden, aber darum geht es jetzt nicht.

Der Herr Bundesminister für Inneres hat - das ist einem Stenographischen Protokoll zu entnehmen - in einer Fragestunde auf eine diesbezügliche Frage meiner Kollegin Dr. Partik-Pablé geantwortet, daß es sicher einige tausend solcher Fälle sind, die derzeit beim Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof liegen.

Herr Bundesminister! Ich möchte jetzt noch zwei Zitate aus dem Jahre 1997 bringen, eines aus der "Kronen Zeitung" vom 23. Juli 1997, in der es heißt:

"Ich habe von meinem zuständigen Sektionschef Unterlagen bekommen, daß sich in Österreich vermutlich rund 500 bis 700 kriminelle Ausländer aufhalten und weiter Straftaten begehen. Eine ,Aktion scharf' mit dem Ziel, straffällig gewordene Ausländer sofort aus Österreich abzuschieben, läuft. Schuld daran ist die Gesetzeslage in Österreich, die von Kriminellen (Drogendealern, Einbrechern, Räubern, et cetera) ausgenutzt wird."

Herr Bundesminister! Es kommt aber noch anders. Im "Kurier" vom 13. August 1997 steht unter anderem: "Ich möchte, daß die aufschiebende Wirkung in diesen Fällen aberkannt wird!" - Zitatende. Damit hätten wir die Möglichkeit der Abschiebung.

Herr Bundesminister! Aus diesem Grund haben wir auch diesen Antrag eingebracht. Und ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei: Sie haben es sozusagen vor Ihren Füßen. Wenn Sie diesem Antrag nicht zustimmen, dann sind Sie im Endeffekt auch gegen Ihren eigenen Bundesminister. Daher ersuche ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

19.17

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich kann jetzt gleich auf Kollegen Lafer replizieren, da auch ich mir vorgenommen habe, zum Antrag von Frau Kollegin Partik-Pablé Stellung zu nehmen und zu begründen, warum wir diesen Antrag ablehnen.

Sie verlangen, daß es praktisch eine Sonderbestimmung für Asylfälle gibt, daß die Regelungen im Verwaltungsgerichtshofgesetz, die allgemeine Gültigkeit haben, für den Bereich des Asylrechts keine Geltung haben sollen. - Ich halte das für eine rechtsstaatlich problematische Vorgangsweise, und ich halte es auch für eine völlig überzogene Vorstellung.

Sie haben hier einige Fälle vorgetragen, die zeigen sollen, daß die Asylgesetze mißbraucht werden. Ich will diese einzelnen Fälle jetzt gar nicht ansprechen, ich denke, daß es da und dort Mißbrauch geben kann. Wir müssen aber abwägen zwischen dem Rechtschutzinteresse, das wir alle haben müssen, nämlich daß politisch Verfolgte in unserem Land sicher sind, und der Tatsache, daß einzelne Menschen vielleicht Bestimmungen mißbrauchen.

Für uns ist es eine Selbstverständlichkeit, daß Menschen, die politisch verfolgt werden, in Österreich Schutz finden müssen. Daher ist es für uns unvorstellbar, diesem Antrag zuzustimmen, denn wir haben ein gutes Asylgesetz. Wir haben es erst vor einem Jahr beschlossen, und es ist in etwa seit einem halben Jahr in Kraft. Wir versuchen, eine verantwortungsbewußte Politik gegenüber den Flüchtlingen zu betreiben, wir versuchen, einen hohen Standard an Rechtsschutz zu gewähren, und diesen Standard werden wir wegen Ihrer Vorstellungen sicherlich nicht verlassen.

Sie haben angesprochen, daß der Verwaltungsgerichtshof überlastet ist. Man kann doch das Problem des Verwaltungsgerichtshofes nicht dadurch lösen, daß man den Rechtsschutz beseitigt. Sie wissen doch, welche Folgen es hat (Abg. Dr. Partik-Pablé: Lösen Sie es halt an


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