Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 71

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Ich möchte dieses Seniorengesetz heute so behandeln, wie es das verdient und wie es vor allem die ältere Generation verdient, daß man ein Bundesgesetz für sie schafft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir einige Vorbemerkungen. Wer ist diese ältere Generation? Wie und wovon lebt sie? – In Österreich leben rund 8 Millionen Menschen, eine Million Menschen davon sind zwischen 50 und 60 Jahren alt. 1,6 Millionen sind über 60 Jahre alt, die man unter dem Begriff "Senioren" zusammenfassen kann. Es gibt in Österreich 1,7 Millionen Pensionsbezieher im ASVG-Bereich, die insgesamt 1,9 Millionen Pensionen beziehen. Die Höhe der Pensionen und die Verbraucherpreise haben sich in letzter Zeit unterschiedlich entwickelt. Seit 1984 – wenn wir das Jahr 1984 mit 100 annehmen – haben sich die Ausgleichszulagen auf 184,9 Prozent erhöht, die Pensionen auf 149,7. Die Verbraucherpreise sind bei 140 Prozent geblieben.

Dennoch müssen wir sagen – das ist nicht das Erfreulichste –, daß die Durchschnittspension im ASVG-Bereich bei 11 442 S liegt und Frauen erheblich niedrigere Pensionen beziehen als Männer. Was uns in Österreich und europaweit Sorgen macht, ist die Entwicklung der Altersstruktur. Die Lebenserwartung ist in den letzten 25 Jahren bei den Männern von 66 auf fast 74 Jahre gestiegen, bei den Frauen von 73 auf über 80 Jahre. Es gibt also immer längere Pensionszeiten.

Die nächste Frage, die ich hier stelle, bezieht sich auf die Entwicklung der Bevölkerung, die über 60 Jahre alt ist. In Österreich sind zurzeit 19,7 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt, im Jahre 2030 werden es 33 Prozent sein. Dieses Problem werden wir zu bewältigen haben. Im Rahmen einer Studie, die IFES unlängst durchgeführt hat, wurde den jungen Alten zwischen 50 und 60 Jahren die Frage gestellt, wie sie die wirtschaftliche Lage sehen. 28 Prozent von ihnen antworteten, daß sie ausreichend Geld zur Verfügung haben. (Abg. Böhacker: Somit gehöre ich zu den "jungen Alten"!) Ja, "junge Alte", zwischen 50 und 60 Jahren. Wenn Sie schon dazugehören, dann stelle ich Ihnen gerne einmal diese Studie zur Verfügung. (Abg. Dfkm. Holger Bauer: Ich bin ein alter Junger!) Knapp bemessen sind die Mittel bei 13 Prozent, 56 Prozent gaben an, es reiche. Kaum das Notwendigste haben 2 Prozent.

Es geht auch darum, daß wir uns bezüglich der Lebensweise der älteren Generation eine Reihe von Fragen stellen, wie zum Beispiel: Was macht sie? Wie schaut es mit der Mobilität aus? Wie fühlt sie sich? Wie gut ist sie informiert? Gibt es einen Generationenkonflikt? Ist die Politik in der Lage, ihre Interessen so zu vertreten, wie es notwendig ist? Werden die Interessen der älteren Menschen in unserer Gesellschaft ausreichend vertreten? Es geht auch darum, daß immer wieder der Wunsch nach mehr Einfluß und Mitbestimmung auftaucht. Das ist ein Weg, dieses Anliegen zu verwirklichen.

Diese Studie kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, daß es eine Beseitigung des Informationsdefizites, professionelle Beratung, Angebote für Freizeit und Gesellschaft, Lebenshilfe, Bildung, körperliche Fitneß, Sport und Diskussionsveranstaltungen geben müßte. – Dem entspricht die Intention dieses Bundes-Seniorengesetzes, weil es umfangreiche Beratung und Information auch für Senioren und Seniorinnen, die nicht Mitglieder der betreffenden Organisationen sind, in Aussicht stellt. Somit sind diese Organisationen eine wichtige Ergänzung zu den staatlichen sozialversicherungsrechtlichen Beratungseinheiten.

Wichtige Punkte dabei sind: Einrichtung des Bundesseniorenbeirates durch Gesetz – das geschieht hiermit – sowie Festlegung der inneren Organisation des Beirates. Ausweitung der Aufgaben des Bundesseniorenbeirates, die im Gesetzestext genau umschrieben sind. Normierung einer Allgemeinen Seniorenförderung für die Seniorenorganisationen zur Unterstützung der Be-ratung, Information und Betreuung von Seniorinnen und Senioren. Ermächtigung des Bundeskanzlers, mit der Führung der Bürogeschäfte der Seniorenkurie, die Teil des Bundesseniorenbeirates ist, mit der Vergabe der Allgemeinen Seniorenförderung sowie mit der Abwicklung und Kontrolle der Förderungen den Dachverband der Seniorenorganisationen zu betrauen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon im Verfassungsausschuß habe ich als Vertreter meiner Fraktion die positiven Seiten dieses Gesetzes dargestellt. Letztendlich haben wir jahre-


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