Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 130. Sitzung / Seite 148

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist der Bedankte, Herr Abgeordnete Dr. Löschnak. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.32

Abgeordneter Dr. Franz Löschnak (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde mich ganz kurz fassen. Für den österreichischen Sport – und für diesen spreche ich als Vorsitzender der Bundessportorganisation – ist diese Novelle zum Glücksspielgesetz eine gute Sache, weil dadurch für zwei Jahre die Grundmittel für den gesamten österreichischen Sport abgesichert werden, und zwar besser, als wenn die Valorisierung, die wir bis 1995 im Gesetz hatten, weiter Platz gegriffen hätte. Das läßt sich, Kollege Grollitsch, relativ leicht nachrechnen: Bei einem Betrag von 400 Millionen Schilling, der im Gesetz verankert war, werden Sie, selbst wenn Sie die Valorisierung von 1996 bis 1997 oder 1998 hinaufrechnen, nicht auf jene 10 Prozent Steigerung kommen, die wir mit Sicherheit im nächsten Jahr erreichen werden. Kollege Grabner hat die Entwicklung der Reinerlöse der österreichischen Lotterien ja bereits dargelegt.

Wir konnten und werden auch in Zukunft die Zweifler, die es in den eigenen Reihen gibt, und zwar in den Fachverbänden und Dachverbänden, beruhigen können, denn für das heurige Jahr ist der Betrag von 420 Millionen Schilling sicher. So wie es aussieht, sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit für das nächste Jahr 440 Millionen Schilling zu erwarten. – Das ist das eine.

Zum zweiten: Wir konnten mit dieser Novelle auch teilweise die Ängste, die die Finanz hatte, beruhigen, indem wir eine Deckelung eingezogen haben, damit die Zuwächse zu den 400 Millionen Schilling nicht in ein Vielfaches dessen gehen, was der Sport natürlich gerne gehabt hätte, was aber aufgrund der allgemeinen Budgetlage zwar einforderbar ist, jedoch nicht durchsetzbar war. Auch da konnten wir die Zweifler beruhigen.

Mir geht es nicht darum, was es war, das zu dieser Novelle geführt hat, sondern darum, wie wir es angehen können, um eine Grundsicherung für den österreichischen Sport ab dem Jahre 2000 zu erreichen. Das ist nämlich mindestens ebenso wichtig wie diese Novelle selbst.

Ich gehe davon aus, daß die Bereitschaft, die sowohl der Bundeskanzler in seiner Eigenschaft als Sportminister als auch der Finanzminister – dieser muß ja letztendlich die Mittel zur Verfügung stellen –, der Finanzstaatssekretär wie auch der Sportstaatssekretär gezeigt haben, andauern wird und daß wir daher diese zweijährige provisorische Lösung, als die wir sie empfinden, ab dem Jahr 2000 in eine endgültige und daher auch längerfristige Lösung umsetzen werden können. Die bisherigen Gespräche lassen diese optimistische Haltung gerechtfertigt erscheinen.

Man findet nicht nur in den Erläuternden Bemerkungen den Hinweis darauf, daß die Verhandlungen noch heuer im Herbst aufgenommen werden sollen, sondern wir haben auch die Zusage des Herrn Bundeskanzlers, daß unmittelbar nach Ende der EU-Präsidentschaft Österreichs der Sportminister – eben in der Person des Bundeskanzlers – mit der Bundessportorganisation, den Fach- und Dachverbänden in Verhandlungen eintreten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin guter Hoffnung, daß wir das, was wir gut begonnen haben, zumindest gut fortsetzen werden können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schußwort seitens der Berichterstatter wurde nicht begehrt.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir haben jetzt mehrere Abstimmungen durchzuführen.

Ich lasse über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen.


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