Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 75

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Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend Schutz unserer Kinder vor Kindesmißbrauch und Kinderpornographie (824/A) (E)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es handelt sich um die dringliche Behandlung des Selbständigen Antrages 824/A (E). Er ist in der Zwischenzeit allen Abgeordneten zugegangen, sodaß sich eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Die Zahl der bekanntgewordenen Sexualverbrechen gegen Kinder hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Es mußte vor allem anhand einiger entsetzlicher Fälle und einer deutlich steigenden Zahl angezeigter Delikte zur Kenntnis genommen werden, daß die gegen Kinder gerichtete Gewalt mit den derzeit eingesetzten Mitteln offensichtlich nicht wirksam bekämpft werden kann. Nicht nur die körperliche Gewalt im familiären Nahbereich tritt erschreckend häufig und mit steigender Intensität auf, sexueller Mißbrauch ist mittlerweile sogar in gewerbsmäßigem Umfang und mit internationaler Vernetzung anzutreffen. Es wäre daher dringend erforderlich gewesen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die frühzeitige Aufdeckung der Taten zu erleichtern, adäquate Reaktionen des Rechtsstaates auf schwere Verbrechen an Kindern sicherzustellen, das Rückfallrisiko auch durch jahrelange Kontrolle der Täter – so der Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Professor Max Friedrich – zu verringern, die Opfer bestmöglich zu schützen und zu betreuen und eine wirksame Prävention zu ermöglichen.

Die FPÖ hat daher bereits vor längerer Zeit von der Bundesregierung folgendes eingemahnt:

Einrichtung einer zentralen Meldestelle pro Bundesland, an die Ärzte alle Fälle zu melden haben, in denen ein Verdacht physischen, sexuellen oder psychischen Kindesmißbrauchs besteht, und die entsprechende Auskünfte an Sicherheitsbehörden, Jugendwohlfahrtseinrichtungen und Ärzte erteilt;

Meldepflicht an den Amtsarzt für alle Personen, die beruflich die Betreuung von Kindern übernommen haben (zum Beispiel Kinderbetreuer, Lehrer, Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen, Schulärzte), wenn ein begründeter Verdacht physischen, sexuellen oder psychischen Kindesmißbrauchs besteht;

absolute Anzeigepflicht für Behörden, die primär zum Schutz der Kinder eingerichtet sind (Jugendwohlfahrtseinrichtungen, Kinder- und Jugendanwälte et cetera) für alle an Unmündigen begangenen Straftaten;

Schaffung eines neuen Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die der Anzeigepflicht unterliegen;

Einrichtung von Sonderabteilungen der Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung der Kinderpornographie, die auch Schein- und Vertrauenskäufe durchführen dürfen;

Abnahme eines genetischen Fingerabdrucks bei jedem Täter zur leichteren Aufklärung künftiger Delikte;

Strafdrohung von lebenslanger Freiheitsstrafe für schweren Straftaten im Bereich des Kindesmißbrauchs und der Kinderpornographie;

Einführung erhöhter Strafdrohungen für alle Sittlichkeitsdelikte, wenn sie aus wirtschaftlichen Gründen wie etwa zur Herstellung von Kinderpornographie begangen werden;

Einführung eines besonderen Erschwerungsgrundes für die vorsätzliche Begehung von strafbaren Handlungen an Kindern;


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