Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 77

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

weitestgehende Einschränkung der Zahl der Einvernahmen minderjähriger Opfer; Vernehmung nur durch erfahrene und psychologische geschulte Personen;

bevorzugte rasche Abwicklung der Strafverfahren, um das Opfer zu schonen;

prinzipielle Wegweisung des Täters aus dem Familienverband zum Schutz des unmündigen Opfers;

Soforthilfe für das Opfer durch unmittelbar nach der Anzeige einsetzende Therapie und Betreuung auf Kosten des Täters (staatliche Vorfinanzierung);

Ausweitung der Leistungen des Verbrechensopfergesetzes zur Sicherstellung einer unentgeltlichen Betreuung der psychischen Schäden von Unmündigen über das Versorgungsniveau der Krankenversicherung hinaus, zur Gewährleistung einer fairen Berechnung des künftigen Verdienstentganges und zur Übernahme der Schmerzensgeldansprüche;

verstärkte Anonymisierung des Opfers und seiner Lebensumstände in der medialen Berichterstattung;

verpflichtende Aufklärung und Warnung der Bevölkerung durch die Medien zu den bestmöglichen Sendezeiten analog zur AIDS-Aufklärung und

verstärkte Warnung der Kinder und Jugendlichen in Schulen und Kindergärten.

Die Bundesregierung hat jedoch bisher keine einzige wirksame Maßnahme zum Schutz der Kinder getroffen: So wurde bisher weder die versprochene Ausdehnung der Verjährungsfrist für Kindesmißbrauch noch die Änderung der Strafdrohung für beischlafähnliche Handlungen oder die erweiterte Anwendung der schonenden Vernehmung verwirklicht. Die Koalitionsparteien konnten sich in zahlreichen Fragen offenbar nicht einmal auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner einigen. Erste einschlägige Maßnahmen, die im Entwurf zum Strafrechtsänderungsgesetz 1998 enthalten waren, wurden im Justizausschuß erst kürzlich weiter aufgeschoben. Der Verdacht liegt nahe, daß sie die Bedrohung der Kinder nicht ernst nehmen.

Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, wieviel von den Ankündigungen des Bundeskanzlers Mag. Klima zu halten ist, wenn er etwa in der Debatte zur Dringlichen Anfrage vom 26. Feber 1998 zum Thema Otto Mühl, in der aus gegebenem Anlaß die Bekämpfung des Kindesmißbrauchs im Vordergrund stand, folgendes ausführte:

,Ich glaube, daß es wichtig ist, hier zu erwähnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß erfreulicherweise ein starker Anstieg der Zahl von Anzeigen in diesem Deliktsbereich, im Deliktsbereich gegen die Sittlichkeit zu verzeichnen ist. Das bedeutet, daß es dafür in der Gesellschaft größere Sensibilität und auch eine höhere Bereitschaft gibt, Anzeige zu erstatten, wodurch die Dunkelziffer verringert wird. Dies versetzt uns in die Lage, vermehrt Maßnahmen im Sinne der Opfer durchzuführen.‘

Der Bundeskanzler hat in dieser Debatte aber auch folgendes versprochen:

,Das Innenministerium hat bereits vor einem Jahr konkrete Maßnahmen für ein sauberes Internet ergriffen. Es wurde eine Meldestelle eingerichtet, die selbst nach bedenklichen Inhalten sucht, aber bei der auch ganz bewußt die Information über kinderpornographische Darstellungen oder extremistische Inhalte von jenen, die das selbst finden, die draufkommen, angezeigt werden kann. Diese Inhalte werden dann den Strafverfolgungsbehörden oder über die Interpol den örtlich zuständigen Sicherheitsbehörden weitergemeldet. Die Anbieter, die Provider können beziehungsweise müssen entsprechende Schritte zur Selbstkontrolle ergreifen ...‘

Nach der bereits erfolgten Erhöhung der Strafdrohung sind im Strafgesetzbuch derzeit keine weiteren Schritte geplant, aber die Bundesregierung wird konsequent gegen jede Form der Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien auftreten.‘

All diese Versprechen sind unglaubwürdig:


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite