Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 78

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Nicht nur, daß die Bundesregierung, wie bereits dargestellt, keinerlei Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch getroffen hat, es liegt offenbar auf der Linie dieser Bundesregierung, Pornographie sogar noch zu fördern.

So hat diese Bundesregierung die bekannte Fäkalkunst des Cornelius Kolig finanziell gefördert,

sie hat pornographische und kinderfeindliche Darstellungen im Biennale-Katalog finanziell gefördert,

sie hat es zugelassen, daß das Burgtheater und das Museum für angewandte Kunst dem rechtskräftig verurteilten Kinderschänder Otto Mühl als Bühne für seine Selbstdarstellung dienen konnten,

sie hat es zugelassen, daß in der Wiener Secession pornographische Darstellungen des Otto Mühl gezeigt wurden,

und sie unterstützt Vereine, die im Internet harte pornographische Inhalte verbreiten.

Diese ungeheuerlichen Tatsachen können nur mit der jahrelangen staatlichen Förderung des ,TATblattes‘ verglichen werden, jener Zeitschrift, in der offen zur Gewalt aufgerufen wurde und zu deren finanzkräftigen Gönnern auch Bundesminister Dr. Einem zählte.

Vor diesem Hintergrund kann auch die im Hauptausschuß des Nationalrates getroffene Ankündigung von Vizekanzler Dr. Schüssel, Österreich werde im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft die Frage der Kinder als Spezialthema in den Vordergrund rücken, es gelte auf internationaler Ebene den Kampf gegen die Ausbeutung von Kindern durch Kinderarbeit und sexuellen Mißbrauch zu führen, nicht als ernsthaftes Arbeitsprogramm gesehen werden, sondern lediglich als Abschieben lästiger Probleme auf die europäische Ebene. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten jedoch gerade in diesem Bereich – durch zahlreiche Fälle sensibilisiert – ein energisches Vorgehen der Verantwortlichen.

Hiebei übersieht die Bundesregierung: Wer nichts macht, wer schweigt, wer duldet, stimmt zu! Wann reagieren Sie endlich, Herr Bundeskanzler?!

Da sich der Bundeskanzler auch in der Frage härterer Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie wieder einmal mehr als bloßer Ankündigungskanzler erweist, dessen wortreichen Ankündigungen keine Taten folgen (zum langen Ankündigungsreigen des Bundeskanzlers siehe Kurier vom 7. Juli 1998) stellen die unterfertigten Abgeordneten gemäß § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 1 GOG-NR folgenden

Dringlichen Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich

alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmißbrauch und Kinderpornographie zu treffen,

alle geeigneten Schritte zu ergreifen, um jede Form der Verherrlichung von Gewalt und Pornographie in den Medien zu unterbinden und

darüber hinaus sicherzustellen, daß Personen, Organisationen und Medien, die Pornographie und pornographische Darstellungen aller Art herstellen, zeigen, anpreisen, verherrlichen oder auf andere Art und Weise zugänglich machen oder unterstützen, von jeder Förderung aus öffentlichen Mitteln ausgeschlossen sind."

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