Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 82

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sind bereits umgesetzt worden: Ich nenne nur das Recht auf Beiziehung einer Vertrauensperson und die Errichtung von weiteren Interventionsstellen. Dabei handelt es sich letztlich aber um eine Aufgabe, die die gesamte Gesellschaft betrifft.

Meine Damen und Herren von der FPÖ! Es handelt sich dabei mit Sicherheit nicht um eine Angelegenheit, die man parteipolitisch ausschlachten sollte. (Abg. Jung: Dann tun Sie doch was!) In diesem Sinne hat der Justizminister ein Strafrechtsänderungsgesetz vorgelegt, in dem unter anderem eine Verlängerung der Verjährungsfrist, eine schärfere Bestrafung und eine Ausdehnung der schonenden Vernehmung vorgesehen sind. (Abg. Jung: Das ist ein alter Beschluß! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich bin davon überzeugt, daß die notwendigen Maßnahmen auch beschlossen werden.

Aber die Regierung ist in der Zwischenzeit nicht untätig gewesen. Die kostenlose Verbrechensopferberatung wurde eingerichtet, und besondere Vorkehrungen zur schonenden Vernehmung von Verbrechensopfern wurden getroffen. Eine weitere wichtige Maßnahme ist die Prävention derartiger Verbrechen. Darin liegt bereits derzeit der Schwerpunkt der Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden einerseits und privaten Opferschutzeinrichtungen andererseits. In Österreich bestehen Beratungseinrichtungen und Frauenhäuser, die immer stärker zu natürlichen Verbündeten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Gewalt in der Familie werden.

In diesem Zusammenhang wurden auch spezielle Interventionsstellen eingerichtet, um die Zusammenarbeit zu institutionalisieren. Ein Präventionsbeirat wurde gegründet, um weitere Vorschläge zur besseren Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden und anderen Einrichtungen zu erstatten. Darüber hinaus wurde eine Notrufnummer eingerichtet, um Kindern in Not schnell und formlos helfen zu können.

Darüber hinaus wurden Maßnahmen für ein sauberes Internet ergriffen. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Eine eigene Meldestelle beim Innenministerium für kinderpornographische Inhalte wurde bereits im Februar 1997 eingerichtet. Diese Inhalte werden auch konsequent zur Anzeige gebracht. (Abg. Mag. Stadler: Das werden wir Ihnen heute noch zeigen! Gefördert habt ihr es!)

Meine Damen und Herren! Kindesmißbrauch und Kinderpornographie sind ein internationales Problem, das die Bundesregierung daher auch auf dieser Ebene bekämpft. Die österreichischen Maßnahmen gegen Gewalt in der Gesellschaft sind bereits Vorbild für die Europäische Union und die Vereinten Nationen. (Abg. Dr. Krüger: Das ist ein Witz!) So wird zum Beispiel das österreichische Modell der Präventionsarbeit in der Exekutive, konkret die speziellen Schulungen der Exekutivbeamten, von anderen Ländern übernommen. Darüber hinaus engagiert sich Österreich auch im Rahmen spezieller EU-Initiativen zur Bekämpfung von Gewalt an Kindern.

Konkrete Beispiele: Im Rahmen von STOP, dem EU-Programm gegen sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, werden österreichische Projekte zur Bekämpfung sexueller Ausbeutung finanziert. Im Jänner dieses Jahres hat eine Konferenz des europäischen Netzwerks zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern in Wien stattgefunden, von der weitere Impulse zur europaweiten Bekämpfung und Prävention von Gewalt ausgehen werden. Auch im Rahmen der DAPHNE-Initiative der EU, einem Programm zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern, werden konkrete Maßnahmen von NGOs zum Schutz vor Gewalt und vor allem vor sexuellem Mißbrauch von Kindern unterstützt.

Was die Medien betrifft, darf ich zunächst an die geltende Rechtslage erinnern. Im Rundfunkgesetz ist normiert, daß alle Sendungen im Hinblick auf ihre Aufmachung und ihren Inhalt die Menschenwürde und die Grundrechte anderer achten müssen, auch dürfen die Sendungen nicht zu Haß aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion und Nationalität aufreizen. (Abg. Jung: Aber in Ausstellungen dürfen sie!)

Des weiteren wird in Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" geregelt, daß im Fernsehen keine Programme enthalten sein dürfen, die die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung von Minderjährigen schwer beeinträchtigen können, insbesondere nicht solche, die Pornographie oder grundlose Gewalttätigkeiten zeigen. Weiters ist bei Fernseh


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