Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 92

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Herr Abgeordneter Jung! Es verhält sich aber so, daß dieser Egon Schiele, den Sie vom Hörensagen sicherlich kennen werden, ein ganz unmöglicher Mensch war: Er hat sich nämlich dem Zugriff der Freiheitlichen durch frühzeitiges Versterben entzogen! (Heiterkeit und Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! So etwas wie das, was wir heute hier von dieser Fraktion erlebt haben, kommt heraus, wenn man sich Dringliche Anträge von Leuten wie dem Abgeordneten Stadler, vielleicht mit Beratung des Pornojägers Humer und seinem Freund Krenn, schreiben läßt! Das ist nämlich die Mentalität des Pornojägers Humer, den wir alle kennen – Sie kennen ihn auch sehr gut, Herr Abgeordneter Stadler –, mit der Sie völlig an der eigentlichen Problematik vorbeigehen und aufgrund welcher Sie nicht in der Lage sind, in diesem Haus, Frau Abgeordnete Haller, auch nur irgendwann einmal einen konstruktiven Beitrag zur Lösung dieser Problematik zu leisten!

Es sind einige Beispiele genannt worden, meine Damen und Herren, die zeigen, daß es nicht wahr ist, daß in diesem Haus nicht viel gemacht worden wäre. Wahr ist vielmehr, daß Sie sich diesen Maßnahmen immer verweigert haben. Das war beim Wegweiserecht so, das heute schon angesprochen wurde, das war so, als es um die eigenen Vernehmungszimmer für minderjährige Opfer gegangen ist, und das war auch so, als es um die Beiziehung von Vertrauenspersonen gegangen ist. All diese Maßnahmen haben Sie nicht mitgetragen! Sie haben sich immer verweigert! Und daher haben Sie auch nicht das Recht, hier so zu tun, als wären Sie diejenigen, die das Problem erkannt haben. Das Gegenteil ist nämlich der Fall: Sie vertreten hier eine Linie, die von diesem Haus nicht mitgetragen wird, und zwar deshalb nicht, weil sie Inkompetenz beweist und nicht zutreffend ist.

Ich sage Ihnen das auch aufgrund Ihres konkreten Dringlichen Antrages. (Abg. Dr. Krüger: Gut, daß solche Figuren nicht in der Liste der Anwälte eingetragen sind!) Herr Abgeordneter! Wenn ich mir recht anhöre, was Sie hier sagen, müßten Sie dort längst ausgetragen sein! (Beifall beim Liberalen Forum, bei SPÖ und ÖVP.) Es ist nur der Großzügigkeit der Kammer zu verdanken, daß Sie noch immer auf der Liste sind. Wie ist das jetzt? (Abg. Dr. Krüger: Da haben Sie nichts verloren!)

Ich frage Sie als Jurist: Welche Verbrechen haben denn jene 1,5 Millionen Kinder begangen, die in den – nach Ihrer Diktion – Straflagern – üblicherweise "KZs" genannt – zu Tode gekommen sind? (Ruf bei den Freiheitlichen: Das hat mir noch gefehlt!)  – Sie haben gesagt, das sind "Straflager". Wenn dort Kinder eingesperrt waren und umgebracht wurden, Herr Abgeordneter Krüger, Herr Rechtsanwalt, dann werden Sie wohl wissen, welche "Verbrechen" diese angeblich begangen haben. Dieses Erklärung sind Sie uns jedoch am Rednerpult schuldig geblieben. (Abg. Mag. Stadler: Wir haben geglaubt, Sie sind nur primitiv! Sie sind noch primitiver!)

Meine Damen und Herren! Ich lese in Ihrem Dringlichen Antrag, daß Sie eine frühzeitige Aufdeckung der Taten erleichtern und adäquate Reaktionen des Rechtsstaates auf schwere Verbrechen an Kindern sicherstellen wollen. – In diesem Haus hat nie Zweifel daran bestanden, daß nicht nur adäquate Reaktionen auf schwere Verbrechen an Kindern zu setzen sind, sondern auf alle Verbrechen und alle Vergehen an Kindern. Das steht aber, offenbar von Juristen mit formuliert, so in Ihrem Antrag. Ich wundere mich daher, daß Sie diese Unterscheidung treffen.

Ich wundere mich weiters, daß Sie eine absolute Anzeigepflicht verlangen. In diesem Zusammenhang – da, Frau Abgeordnete Fekter (Abg. Mag. Stadler: Sie muß ihren Schützling schützen! Die politische Ziehmutter!) , muß ich Sie korrigierend ansprechen – ist es so, daß die Freiheitlichen das für alle an Unmündigen begangenen Straftaten verlangen. (Abg. Dr. Graf: Sie müssen die Regierung kontrollieren, nicht die Abgeordneten!) Wir alle wissen – und Sie, Herr Abgeordneter Graf, dürften das auch wissen –, daß man an die Straftaten nicht anknüpfen kann, und zwar deshalb nicht, meine Damen und Herren, weil die Straftaten immerhin noch eines abgeschlossenen Verfahrens bedürfen, bis sie tatsächlich festgestellt worden sind.

Wir Liberalen sind auch nicht der Meinung, daß die Frist nur zwei Jahre über das Alter der Unmündigkeit hinausgehen soll – also bis 16 –, sondern selbstverständlich – wie Sie auch richtig


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