Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 137

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chischen Elektrizitätswirtschaft unter – und das muß dazugesagt werden! – klaren monopolartigen Verhältnissen und Vorgaben – ob sie gut oder schlecht gewesen ist, möchte ich gar nicht beurteilen, das ist auch überhaupt nicht von Interesse – können wir nicht einfach wegwischen, und die Situation, wie sie sich für das ElWOG und für die Zukunft der E-Wirtschaft darstellt, ist ein Ergebnis dieser Entwicklung.

Wir mußten uns laufend mit den unterschiedlichsten Interessen, die natürlich auch politisch ihren Niederschlag in unserem Lande finden – ich meine hier die Landeshauptleute, unisono –, auseinandersetzen. Daraus haben wir für unsere Fraktion die Ziele für einen geregelten Übergang aus einer monopolartigen Ausgangslage in ein marktkonformes System, in dem Strom zur Ware werden wird, und das rascher, Herr Kollege Prinzhorn, als wir glauben, erarbeitet.

 

Zu den Zielen, die wir uns gesetzt haben, zu Beginn jedenfalls: Die Strompreise für Großkunden, die rund 150 000 Menschen in unserem Land beschäftigen, müssen auf alle Fälle sinken. Ich glaube, mit einem Marktöffnungsgrad von 30 Prozent im Februar 1999 – die EU schreibt uns 25 Prozent vor – sind wir auf einem guten Weg.

Darüber hinaus sollten wir nicht übersehen, daß auch für Verteilunternehmen, sofern sie Übertragungsnetzbetreiber sind oder wenn sie einen zugelassenen Kunden in ihrem Versorgungsbereich haben, der Markt in diesem Umfang geöffnet wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Natürlich war es für uns sehr wichtig, daß die Erlöseinbußen, die sich logischerweise für die E-Wirtschaft aus dieser Marktöffnung ergeben, nicht auf die Haushalte und nicht auf die Gewerbebetriebe, die nicht auf den Markt gehen können, überwälzt werden. Es liegt den Unterlagen ein entsprechender Entschließungsantrag bei, und nachfolgende Redner meiner Fraktion werden sich damit noch näher auseinandersetzen.

Ein ebenso klares Ziel war es, daß die Netzkosten, die sogenannten Systemnutzungstarife, im EU-Vergleich nicht wettbewerbsmindernd sind. Die Verordnung, die wir dazu erlassen werden – der Bundesminister wird sie im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß im Parlament erlassen –, wurde bereits angesprochen.

Gleiches gilt für die nicht rentablen Investitions- und Rechtsgeschäfte, die sogenannten stranded investments oder stranded costs. Auch da haben wir uns zu einem Übergangszeitraum bekannt, auch von Brüssel vorgegeben: 10 Jahre, bis 2008. Die grundsätzlichen Bedingungen haben wir in die Gesetzesvorlage mit aufgenommen, und die Ausführung wird in einer Verordnung, bezüglich derer das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß herzustellen ist, erlassen werden. Das war vor allem deshalb sinnvoll, weil die endgültige Meldefrist in Richtung Brüssel mit 30.9. abläuft. Von diesem Augenblick an wissen wir, was wir tatsächlich an stranded investments zu erwarten haben.

Wesentlich und wichtig war uns auch, unseren hohen Wasserkraftanteil aus der Stromerzeugung nicht zu gefährden.

Der Netzzugang wurde bereits angesprochen. Der Netzzugang kann verweigert werden, wenn nicht zu Marktpreisen verkauft werden kann. Hier geht es ganz klar und eindeutig um die befürchtete Konkurrenz zu Dumpingpreisen.

Strom aus anderen alternativen Energieträgern sollte noch gezielter und effizienter als bisher gefördert werden. Landessache ist die erste Säule, der Sekundärmarkt für Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist die zweite Säule, und die dritte Säule ist unser Entschließungsantrag, der eine konzentrierte Förderung – und zwar Investitionsförderung – einfordert.

Natürlich war es uns auch wichtig, daß das Versprechen der Bundesregierung, daß die inländische Braunkohle in der Steiermark auf alle Fälle bis 2008 verstromt wird, eingehalten werden kann. Daher wurde, wie bereits mein Vorredner, Kollege Kopf, gesagt hat, die Differenz, die sich zwischen Verbundtarif und Marktpreis ergeben wird, klar als "stranded costs" ausgewiesen.


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