Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 166

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Situation von lernbehinderten Jugendlichen zu verbessern und ihnen Arbeitsplätze zu geben! Die Weiterverweisung an den Sozialausschuß würde nichts anderes bedeuten, als daß Sie sich mit der Situation lernbehinderter Jugendlicher – um ehrlich zu sein – gar nicht auseinandersetzen wollen. Weil Sie diese Petition halt schon unterschrieben haben, Ihnen das Anliegen der Petition aber gar nicht wichtig ist, wollen Sie diese jetzt im Kreis schicken! Mir ist es jedoch wichtig, daß diese Petition, wenn sie schon da ist, zumindest dort behandelt wird, wo sie hingehört, und das ist nicht der Sozialausschuß! – Danke. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Dr. Partik-Pablé. )

21.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte geschlossen.

Da es kein Schlußwort der Frau Berichterstatterin gibt, treten wir in das Abstimmungsverfahren ein. – Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, jeweils ihren Platz einzunehmen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, die Petition Nr. 4 betreffend die berufliche Eingliederung von lernbehinderten Jugendlichen an den Wirtschaftsausschuß rückzuverweisen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Wirtschaftsausschusses, seinen Bericht 1268 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie dieser Kenntnisnahme zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Antrag ist damit angenommen.

Ich weise die Petition Nr. 4 dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1200 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird (1342 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Als erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.11

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle, mit der das Düngemittelgesetz 1994 geändert wird, regeln wir in erster Linie Probleme, die im Rahmen des Inverkehrbringens von Düngemitteln in der Praxis beim Vollzug entstanden sind.

Das derzeit geltende Düngemittelgesetz bezieht sich nur auf nichtmineralische Düngemittel und schließt neue Düngemittel vom individuellen Zulassungsverfahren aus. Praktisch hatte das die Auswirkung, daß bestimmte mineralische Düngemittel zur Behebung von bestimmten Mangelerscheinungen nur schwer in Verkehr gebracht werden konnten. Bisher mußten mineralische Dünger in der Typenliste dieses Gesetzes enthalten sein. Eine Aufnahme in diese Typenliste war nur mittels Verordnung möglich. Sie waren vom individuellen Zulassungsverfahren – sprich: von der Möglichkeit, mit Erlassung eines Bescheides einen mineralischen Dünger zuzulassen – ausgeschlossen.


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