Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 181

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der Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens zugunsten der Gentechnik-Lobby hat nicht nur uns Freiheitliche, sondern auch alle Unterzeichner dieses Volksbegehrens vor den Kopf gestoßen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Wabl-Antrag ist von der Theorie her gut, aber in der Praxis nicht durchführbar. Es ist der falsche Ansatz, die Bauern mit in die Haftung zu nehmen. Wir Freiheitlichen unterstützen nicht die geschäftssüchtige Gen-Lobby.

Herr Minister! Sie und Abgeordneter Gradwohl haben im Ausschuß betreffend die Petition über das Verlangen einer lückenlosen Kennzeichnung gesagt, es seien alle Punkte erfüllt, die Petition sei überflüssig. Sehr geehrte Damen und Herren! Das stimmt nicht. Nach eingehender Debatte mußte der Minister zugeben, daß bei importiertem Gemüsesaatgut das nationale Recht des Erzeugerlandes gilt; da kann nicht garantiert werden, daß es gentechnikfrei ist. Meine Kollegin Aumayr hat dies schon erwähnt.

Ebenso verhält es sich bei den Futtermitteln, da nur bei Mais und Soja Kennzeichnungspflicht besteht. Was ist aber mit den Beistoffen? (Abg. Mag. Steindl: Welchen Stoffen?)  – Diese sind nicht gekennzeichnet. Durch die derzeitige Situation werden die Bauern verunsichert, denn sie wissen nicht, was in den Beistoffen drinnen ist. Aber die Haftung liegt bei den Produzenten, also bei den Bauern.

Sehr geehrte Damen und Herren! Minister Bartenstein will ein "Gentechnikfrei"-Pickerl einführen. Dazu stellen sich drei Fragen:

Erstens: die Zuständigkeit. Laut Aussage von Ministerin Prammer im Gentechnik-Unterausschuß ist dafür nicht Umweltminister Bartenstein, sondern Wirtschaftsminister Farnleitner zuständig. (In Richtung Bundesminister Dr. Bartenstein:) Wo liegt Ihre Kompetenz, Herr Minister? Haben Sie nichts mitzureden?

Zweitens: die Kosten. 12 000 S bis 50 000 S soll dieses Pickerl kosten. Das sind weitere Belastungen für die Biobauern.

Drittens: die Nachweisbarkeit. Die Rückverfolgbarkeit einer gentechnikfreien Produktion der einzelnen Rohstoffe und Zutaten eines Lebensmittels muß lückenlos gegeben sein. (Bundesminister Mag. Molterer und der vor der Ministerbank stehende Abg. Smolle sprechen miteinander.)

Herr Minister! Ich ersuche Sie, meinen Worten zu folgen. (Abg. Mag. Stadler: Der Minister hat nicht zugehört! Die ganze Zeit schon! – Abg. Haigermoser: Smolle! Das wäre schon die vierte Partei! Bei der ÖVP warst du noch nicht! – Abg. Smolle  – zu seinem Platz zurückgehend –: Haigermoser! Zu dir komme ich nicht!)

Herr Abgeordneter Smolle! Sie würden sich auch beschweren, wenn ich mit dem Herrn Minister sprechen würde, während Sie am Rednerpult sind! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Genau so ist es. (Abg. Leikam: Die Zeiten haben sich geändert da herinnen!)

Herr Minister! Ich wiederhole meine Frage. Drittens: die Nachweisbarkeit. Die Rückverfolgbarkeit einer gentechnikfreien Produktion der einzelnen Rohstoffe und Zutaten eines Lebensmittels muß lückenlos gegeben sein. – Doch genau das ist nicht möglich. Denn selbst wenn ein Bauer gänzlich auf die Gentechnik verzichtet und sie aus dem Spiel läßt, ist es unmöglich, hundertprozentig auszuschließen, daß gentechnisch manipuliertes Saatgut oder solche Futtermittel verwendet worden sind.

Zusammenfassend: Eine lückenlose Kennzeichnung ist nicht gegeben. Biobauern werden zusätzlich zur Kasse gebeten. Die Haftung liegt beim Produzenten. Die Konsumenten und Endverbraucher werden getäuscht. Da machen wir Freiheitliche nicht mit! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.14


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