Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 213

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0.22

Abgeordneter Winfried Seidinger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wenn man dem letzten Redner zugehört hat, dann meint man, heute wäre das Pflegegeldgesetz in Österreich zu Grabe getragen worden. Genauso klingt es von manchen Seiten her, und ich verwahre mich dagegen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich verwahre mich auch dagegen, daß es immer wieder heißt, daß die verschiedenen Organisationen im Behindertenbereich gegen diese Novellierung wären. Das Pflegegeldgesetz findet breite Akzeptanz. Mehrheitliche Zustimmung bestätigt der Präsident der Behindertenorganisation Dr. Klaus Vogel der kürzlich im Ministerrat beschlossenen Novelle zum Bundespflegegeldgesetz. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Kommen Sie mit 500 S Taschengeld aus?)

Vom Kriegsopfer- und Behindertenverband: Ein ganzer Abschnitt, in dem ausschließlich steht, daß das ganze begrüßt wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Kommen Sie mit 500 S Taschengeld aus?) Frau Kollegin! Ich habe 2 oder 3 Minuten Redezeit, da werde ich mich mit Ihnen nicht auseinandersetzen.

Sehen wir doch eines – und das möchte ich zusammenfassen –: Es ist die Situation der Pflegenden maßgeblich verbessert worden, und es ist die Situation der Pflegebedürftigen maßgeblich verbessert worden. Durch diese Novelle gibt es mehr Gerechtigkeit.

Die Verbesserung der Leistungen ist bereits erwähnt worden. Es kommt zu einer Verbesserung der Position bezüglich der Zuordnung, eine Vertrauensperson ist bei einer ärztlichen Untersuchung auf Wunsch beizuziehen, und es gibt Pflegedokumentationen. Eine Verbesserung wird auch darin bestehen, daß das Pflegegeld weiter geleistet wird, wenn ein Kind oder ein geistig Behinderter im Krankenhaus ist. Wenn also jemand pflegt und einen Vertrag hat, kann dieses Dienstverhältnis, auch wenn der Pflegebedürftige im Krankenhaus ist, bis zu drei Monate – und im Einzelfall auch darüber hinaus – aufrecht bleiben.

Ich glaube, es gibt kein Gesetz, das, wenn man es novelliert, nicht noch weitere Wünsche offenläßt. Und in diesem Sinn stimmt die sozialdemokratische Fraktion zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Minister.

0.24

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Kurz einige Bemerkungen zu dieser Gesetzesnovelle.

Das Bundespflegegeldgesetz ist ein relativ junges Gesetz. Ich denke, fast alle in diesem Haus haben bei dessen Beschlußfassung von einem Meilenstein in der österreichischen Sozialpolitik gesprochen. Es geht jetzt darum, dieses junge Gesetz aufgrund der seit seinem Bestehen gewonnenen Erkenntnisse durch eine Novelle anzupassen und insbesondere verschiedenen OGH-Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt geht es auch darum, einer wissenschaftlichen Studie des Herrn Professor Badelt Rechnung zu tragen und dort Verbesserungen anzusetzen, wo sie sich von der Praxis her als notwendig erweisen.

Sehr geschätzte Damen und Herren von der Opposition! Ich möchte Sie bitten, nicht den Eindruck zu erwecken, daß jetzt Verschlechterungen mit diesem Gesetz herbeigeführt werden – da Sie, Frau Dr. Partik-Pablé, in Ihrem Beitrag doch selbst sagen, daß diese Novelle letztlich nur Verbesserungen mit sich bringt. Bitte verunsichern Sie die Menschen nicht! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die sind bereits verunsichert!) Es ist ein wichtiges Gesetz gerade für eine schwache Gruppe in unserer Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Der Sinn des Bundespflegegeldgesetzes ist es, pflegeorientierte, durch Pflege bedingte Mehraufwendungen pauschaliert abzugelten. Durch die Neu


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