Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 212

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Erlauben Sie mir eine abschließende Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Graf: Oft vertreten die Funktionäre der Kasse nicht die Mitglieder!) Schon vor zwei Jahren hat das Sozialministerium Professor Dr. Christian Badelt beauftragt, das System dieser Pflegevorsorge – ich wiederhole: das System dieser einzigartigen Pflegevorsorge! – im Hinblick auf seine Treffsicherheit und im Hinblick auf seine soziale Ausgewogenheit zu untersuchen. Auch das Zeugnis, das in dieser Studie dem System ausgestellt wird, lautet schlicht und einfach: Das ist ein exzellentes, ganz hervorragendes System!

Mit dieser Novelle verbessern wir es noch um ein gutes Stück. Deshalb stimmen wir gerne zu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.19

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Er hat das Wort.

0.19

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Guggenberger! Ich denke, daß Sie das, was die Regierungsparteien heute zu verabschieden vorhaben, zu sehr durch die rosarote Brille sehen.

Die Behindertenverbände sind jetzt zwar insofern etwas ruhiger gestellt, als der erste Entwurf gegenüber dem, was heute beschlossen wird, eine noch bedeutendere Verschlechterung für die Behinderten gebracht hätte. (Abg. Mag. Guggenberger: Was ist das für eine Verschlechterung bei 470 Millionen Schilling mehr?) Aber ich darf Ihnen vorrechnen, was Ihnen auch von der Seniorenkurie bis hin zur Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation in der Begutachtung zu diesem Entwurf vorgerechnet worden ist, Herr Kollege Guggenberger! (Abg. Mag. Guggenberger: Legen Sie es mir vor!)

Sie haben in Ihren Diskussionsbeiträgen im Ausschuß darauf hingewiesen, daß nunmehr ungefähr 500 Millionen Schilling mehr für die Behinderten aufgewendet werden. Auf der anderen Seite ist Ihnen aber auch bekannt, daß Sie von 1993 – von der Einführung an – bis heute den Behinderten insgesamt 7,11 Milliarden Schilling von den für das Pflegegeld präliminierten 18 Milliarden Schilling durch verschiedene legistische Maßnahmen entzogen haben. Allein der Entfall des Hilflosenzuschusses in den Krankenversicherungsbeiträgen und der Entfall der Körperbehindertenfreibeträge hat dem Bund Mehreinnahmen von 500 Millionen Schilling im einen Fall und Mehreinnahmen von 7 bis 11 Milliarden Schilling im anderen Fall gebracht.

Herr Kollege Guggenberger! Ich glaube, wenn Sie fair wären, würden Sie zugeben, daß Sie heute zwar einen kleinen Bruchteil von dem, was Sie den Behinderten entzogen haben, wieder zurückgeben, aber daß das kein Jahrhundertprojekt ist! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Guggenberger! Es sei Ihnen überdies gesagt, daß die Bedenken, daß nach diesem Gesetz die Verpflichtungen des § 20 neuerlich für jene Leute gelten, die sich ehemals – vor Einführung des Pflegegeldes – im Bereich der Sachleistungen befunden haben, durchaus berechtigt sind. Sie können die Sorge der Menschen nicht einfach zur Seite schieben, Kollege Guggenberger, daß ihnen nunmehr wieder der Zwang zur Sachleistung droht.

Herr Kollege Guggenberger! Sie können auch nicht beiseite schieben, daß die Pflegeaufwendungen in den letzten Jahren exorbitant gestiegen sind: Über alle Inflationsraten hinaus sind die Pflegeleistungen für die Behinderten teurer, teurer und nochmals teurer geworden! Da hat die öffentliche Hand – auch die Gemeinden – maßgeblich dazu beigetragen, den Behinderten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Jahrhundertwerk ist das bei Gott keines! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Haidlmayr.  – Abg. Dr. Partik-Pablé: Die kennen keine Menschen, sondern nur die Akten!)

0.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Seidinger. Er hat das Wort.


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