Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 28

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Es geht darum, entweder eine Basis für diese Kooperation zu finden – oder das Konzept der Donau-Universität zu ändern. Was wir nämlich nicht wollen – ich sage das ausdrücklich –, ist ein "Zwergerl", das Fortbildung betreibt gegen den Widerstand aller anderen Universitäten. Wir wollen, daß die anderen Universitäten begreifen, daß auch dort Fortbildung notwendig ist, und wir wollen, daß mit der Donau-Universität als einer geeigneten Einrichtung dafür Kooperation betrieben wird.

Wir haben daher eine zeitlich begrenzte Projektphase eingerichtet, in der wir entweder diese Kooperation mit den übrigen 18 Universitäten, wie sie künftig heißen werden, erreichen – oder wir werden die Donau-Universität zu einer Volluniversität, wahrscheinlich im wirtschaftlichen Bereich, umwandeln. Die kommenden nächsten beiden Jahre werden vermutlich auslangen, um die notwendigen Vorbereitungen für die Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems zu leisten.

Folgendes steht mit Sicherheit fest: Die Donau-Universität Krems, der Standort Krems wird als Universitätsstandort erhalten bleiben. Und man sollte dabei auch nicht vergessen, daß die Donau-Universität in vielen Bereichen, insbesondere was die Ausstattung mit Controlling-Instrumenten und betriebswirtschaftliche Unternehmensführung betrifft, in der Zeit ihrer Existenz geradezu vorbildlich gearbeitet hat. Davon können sich die anderen Universitäten etwas abschauen. Sie wissen das zwar, aber ich möchte es heute trotzdem erwähnen.

Hohes Haus! Ich denke, wir sollten die Bildungsinstitutionen, die wir haben, weiterentwickeln und ständig kritisch auf ihre Leistungen hin überprüfen, aber wir sollten sie nicht verdammen. Vielmehr sollten wir ihnen helfen, ihre Aufgabe zu erfüllen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Morak. – Bitte.

13.07

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte gleich zu einem Thema kommen, das mich im Zusammenhang mit diesem Gesetz schon die ganze Zeit beschäftigt hat. Dieser Punkt ist auch oft gefallen – und ich meine, oft mißverständlich interpretiert worden.

Im Laufe dieser Gesetzwerdung war das grundsätzliche Problem nie bei den Hochschulen im Bereich der bildnerischen Gestaltung zu finden, sondern ausschließlich bei der Musik. Das hat natürlich auch einen Grund und auch eine Geschichte. Die Grundintention des ersten Entwurfes zu diesem Gesetz war quasi gesamtschulhaft: Die Virtuosen, die Musiklehrer und die künftig diskursiv mit diesem Thema Beschäftigten sollten "zusammengepackt" werden. – Dazu möchte ich nur bemerken: Das sind drei grundsätzlich verschiedene Ausbildungsvarianten und natürlich auch drei grundsätzlich anders denkende Menschentypen.

Warum gab es diese Probleme nicht im bildnerischen Bereich? – Im bildnerischen Bereich steht nicht das Handwerk im Vordergrund – in der Musik hingegen sehr wohl! Es gibt keinen einzigen Virtuosen, der das Instrument nicht beherrscht. Das gilt es einmal zu erlernen. Dazu dienen natürlich die Musikhochschulen und auch der Einzelunterricht. Das bedeutet aber, daß einerseits vermittelnde Lehrerausbildung und andererseits eine Ausbildung zu höchst konkurrenzfähigen Virtuosen geboten werden müssen. Noch einmal gesagt: Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

In diesem Zusammenhang von einer "Lex Breunlich" zu reden, ist, sagen wir es einmal tiefstapelnd, nicht ganz korrekt. Ich kenne nämlich unzählige Professoren aus dem Konzertfach, die sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben, diesen "Mix" zu machen. Das Argument, damit das Niveau der IGP anheben zu können, kann man ebenso umdrehen – und das haben Sie auch getan! Sie haben nämlich gesagt, daß damit das Niveau des Konzertfaches niedriger gemacht beziehungsweise gesenkt werde.


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