Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 33

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Zweiter Punkt, der auch wichtig ist – er ist von meinen Vorrednern in gewisser Weise schon angesprochen worden –, ist die Klärung der Frage: Wo liegt der Unterschied zwischen bildender Kunst und Musik?

Das Spannungsverhältnis zwischen IGP, das heißt Instrumental- und Gesangspädagogik, und Konzertfach ist nicht so dramatisch, wie es manche darstellen. Es geht nicht um eine Trivialpädagogisierung der Musik. Das musikpädagogische Credo heißt auch heute bei Musik- und Gesangslehrern nicht, bloß einen verpopten Bach abzuspielen oder in traditioneller Werkbetrachtung zu verharren, nach dem Motto, über die Gunst-Musik zur Kunst-Musik, also je schüler- und studentenfreundlicher und trivialer, desto besser. Nein, auch in der Musikpädagogik ist ein hoher Anspruch zu erwarten, eine selbständige Fachkompetenz. Es gibt eigene Kompositionen für Studenten und Studierende. Denken Sie nur daran, wie lange eine Bruckner Symphonie ist und wie man bei der Erarbeitung Schritt für Schritt vorgehen muß.

Ich meine, daß der Kunstanspruch in der Instrumental- und Gesangspädagogik nicht aufgegeben wird und daß die Differenz zwischen Lehre und Forschung überhaupt nicht größer geworden ist. So trivial, wie Sie, Herr Dr. Graf, das bei Ihrem Vergleich darstellen, ist es in der Tat nicht. Es gibt ähnlich wie bei der Kooperation zwischen Diplomstudium und Lehramtsstudium im UniStG auch in diesem Fall ein Naheverhältnis beziehungsweise Integrationsverhältnis, das gelöst oder eingegangen werden kann. Es ist nicht sinnvoll – weder für das Konzertfach noch für die IGP –, da einen Keil hineintreiben zu wollen.

Der nächste Punkt, über den ich mich freue und für den ich sowohl dem Ministerium als auch der Verhandlungsseite an der Akademie selbst Anerkennung aussprechen möchte, betrifft die Gemälde-Galerie der Akademie der bildenden Künste am Schillerplatz. Sie ist die zweitgrößte Sammlung Österreichs, die die Geschichte der europäischen Malerei vom späten Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert zeigt. Sie repräsentiert eine Lehrsammlung und eine öffentlich zugängliche Bundessammlung. Der Sammlungsbestand besteht aus Schenkungen und Legaten, im wesentlichen die Stiftung Lamberg.

Dem geschickten Verhandeln und geschickten Kooperieren zwischen der Akademie, das heißt ihrer engagierten Leiterin und dem Haus am Minoritenplatz, ist es zu verdanken, daß es gelungen ist, noch mehr Selbständigkeit zu erreichen, damit – und das als kleine Werbeeinschaltung – die Öffnungszeiten noch weiter ausgebaut werden können, die Attraktivität weiter gesteigert und der Reigen der selbstbewußten Museen erweitert werden kann.

Herr Bundesminister! Am Anfang der Debatte über die Neuordnung des Kunst-Studiums habe ich gesagt: Geben Sie, Herr Dr. Caspar Einem, sich und Gottfried von Einem eine Chance! Mit diesem Gesetz ist beiden eine Chance gegeben. Mit gutem Willen und mit Verantwortungsbewußtsein können wir ans Werk gehen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rada. Er hat das Wort.

13.28

Abgeordneter Dr. Robert Rada (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es wurde heute in den Debattenbeiträgen zu den Universitätsgesetzen bereits sehr viel gelobt, aber auch sehr viel kritisiert. Ich möchte aber trotzdem noch einige Gedanken zur Donau-Universität Krems anbringen.

Es hat Herr Abgeordneter Stippel ganz klar und deutlich die Entstehungsgeschichte dieser Universität dargestellt und darauf hingewiesen, daß nicht jener Zustrom der Studenten erfolgt ist, den wir erwartet haben. Trotzdem ist in diesem relativ jungen Betrieb auch relativ viel geschehen. So hat zum Beispiel der Herr Bundesminister angedeutet, daß gerade im Bereich Controlling und Wirtschaftlichkeit diese Universität das Ihre geleistet hat, wenngleich die Kosten für den einzelnen Studenten relativ hoch sind.


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