Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 47

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Meine Damen und Herren! Ich hoffe, daß sich auch die Autoproduktion auf diese Regelungen einstellen wird und daß eine Mindestausstattung im Bereich der Freisprechanlage zur Grundausstattung eines Autos gehören und im Auto vorhanden sein muß.

Natürlich lenken andere Tätigkeiten während des Fahrens ebenfalls ab, aber es ist bewiesen, daß der Konzentrationskiller Nummer eins das Handy ist. Deshalb bin ich von dieser neuen Regelung überzeugt, dient sie doch der eigenen Sicherheit und Konzentration. Die beste Lösung ist nach wie vor das Ausschalten des Telefons. In diesem Gesetz wird eine Minimalforderung im Sinne von mehr Verkehrssicherheit und zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer umgesetzt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr ist Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser zu Wort gemeldet. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.25

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Eine Art von Sicherheitsdebatte kann auch dieser Tagesordnungspunkt werden, der insgesamt vier Untergruppen umfaßt. Ich stelle deshalb die Sicherheit voran, weil sie an sich gemäß Bundesverfassung für jeden Staatsbürger gewährleistet sein soll und weil sie sowohl die Sicherheit im Verkehrsbereich umfaßt als auch ein Grundrecht, nämlich die Rechtssicherheit. Soweit die Klammer zu den Beiträgen, die ich jetzt leisten möchte.

Ich knüpfe an die Ausführungen meiner Vorredner zur Frage des Handy-Verbots während des Autofahrens an. Das ist für uns kein Problem. Wir sind selbstverständlich dafür, daß jede Möglichkeit, jeder kleinste Schritt in Richtung mehr Verkehrssicherheit auch wahrgenommen wird.

Unserer Meinung nach ist dieser Schritt sowieso zu zögerlich gewesen. Von seiten der ÖVP sind da Verzögerungstaktiken angewendet worden – ich zitiere aus den Pressemeldungen. Die Diskussion wurde bereits Anfang Juni mit dem Hinweis darauf eingestellt, daß noch zu wenige Staaten das Handy-Verbot eingeführt hätten, daß noch keine praktischen Erfahrungswerte vorlägen, die tatsächliche Wirksamkeit auch noch nicht ausgelotet sei und es eigentlich ein Begutachtungsverfahren geben müßte.

Ich bin sehr erfreut, daß sich innerhalb eines Monats die Meinung gravierend geändert hat. Das Handy-Verbot wird allerdings mit etwas verzögerter Wirksamkeit umgesetzt werden. Mir wäre es lieber, wenn das schon mit Jänner oder März möglich gewesen wäre, nun ist der 1. Juli 1999 der Tag, an dem das Gesetz in Kraft treten wird. Das ist der Kompromiß der großen Koalition, den ich ein bißchen als Wermutstropfen empfinde. – Soweit zur Verkehrssicherheit.

Ich möchte beim Bereich Telekommunikation gleich beim Telefonieren mit dem Handy bleiben und meinen Antrag noch einmal argumentativ untermauern. Er geht auf Initiativen von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern zurück, die sich durch das Errichten von Sendemasten bedroht fühlen. Ich möchte hier nicht die gesundheitlichen Aspekte erwähnen, weil es jetzt in erster Linie um den Aspekt der Rechtssicherheit geht.

Es sollte an sich bei baulichen Maßnahmen immer Parteienstellung gewährleistet sein. Ich weiß, Herr Minister – wir haben ja auch schon im Ausschuß darüber gesprochen –, das ist Angelegenheit der Bauordnung der Länder. Aber die Länder handhaben das teilweise sehr unterschiedlich und haben auch die Tendenz, dies auf Bundesebene im Telekommunikationsgesetz einzufordern. Dementsprechend habe ich mit Hilfe universitärer Rechtsexperten den Antrag formuliert. Herr Prof. Kerschner von der Linzer Universität hat mir da einige Hinweise gegeben, inwiefern es sehr wohl verfassungsrechtlich und auch grundrechtlich zu argumentieren sei, daß die Parteienstellung bei der Errichtung von Sendemasten ein bürgerliches Grundrecht sein müßte.

Im Ausschuß wurde bereits klar – Kollege Kukacka hat darauf hingewiesen –, daß Parteienstellung eine Verhinderung, eine Verzögerung, eine Verlängerung der Verfahren nach sich ziehen


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