Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 48

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würde. Das Aufstellen der Masten wäre sicher nicht im erforderlichen Tempo möglich. – Keine Frage, das stimmt.

Aber auf der anderen Seite hat ein Vorredner – ich glaube, es war Kollege Meischberger – darauf hingewiesen, daß bei dem Tempo, wie derzeit das Telefonieren mit Handys um sich greift und wie schnell derzeit Sendemasten errichtet werden – es sollen in den nächsten drei Jahren an die 16 000 in Österreich aufgestellt werden –, nicht nur der Landschaftsschutz auf der Strecke bleibt, sondern auch der Ortsbildschutz und vor allem auch ein bürgerliches Grundrecht, nämlich das Gehörtwerden bei verschiedenen baulichen Maßnahmen. Deshalb unser Antrag im Hinblick auf Parteienstellung als demokratiepolitische Grundforderung, die konkret am Beispiel der Telekommunikation eingefordert wird und gewährleistet werden soll.

Ich weiß auch, daß Reformbestrebungen im Ministerium im Gange sind, daß man in Zukunft mehrere Sender auf einem Masten plazieren möchte, daß also die verschiedenen Gesellschaften zusammenwirken und sich dann auch gegenseitig die Rechte der Mastenbenützung gewähren sollen. Das soll im Herbst als Novelle eingereicht werden. Das ist mir aber zuwenig. Vor allem bin mir nicht darüber im klaren, ob diese Novellierung auch die Anlagen auf Hausdächern betrifft, wo die Bewohner des betroffenen Hauses dann womöglich einer dreifachen Belastung ausgesetzt sein könnten – ich betone: sein könnten. Ich weiß nicht, ob Mastenanlagen auf Hausdächern bei dieser Novelle berücksichtigt werden. – Soweit ein kurzer Appell, was unseren Antrag betrifft, der demokratiepolitisch orientiert ist.

Abschließend noch eine andere demokratiepolitische Angelegenheit im Zusammenhang mit dem Luftfahrtgesetz. Die vorliegende Materie ist unproblematisch. Wir würden ihr ohneweiters unsere Zustimmung geben, wenn – das ist jetzt das große Wenn und Aber – aus diesem Anlaß und bei dieser Novellierung die Chance wahrgenommen worden wäre, gravierende Defizite im Umweltschutz im Partizipationsbereich zu beseitigen.

Es hätte die Möglichkeit gegeben, anläßlich dieser Novelle des Luftfahrtgesetzes auch die verschiedenen Anliegen der Bürgerinitiativen, die immer wieder, beispielsweise bei Pistenerweiterungen und so weiter, laut werden, mit zu berücksichtigen.

Man hätte einige offene Punkte dabei erledigen können. So wäre etwa eine Gelegenheit gewesen, den Anrainern bei Erneuerung beziehungsweise Vergrößerung von Bodeneinrichtungen oder Pisten Parteienstellung einzuräumen. Auch Sanierungsverfahren für bestehende Flughäfen hätten berücksichtigt werden können. Das wurde nicht gemacht. Desgleichen wurden vor allem jene Absprachen, die mit den verschiedenen Fluglärminitiativen schon am 24. Jänner 1995 getroffen worden sind, wurden ebenfalls nicht berücksichtigt. Gerade § 2 des Luftfahrtgesetzes hätte in diese Richtung geändert werden können.

Im Namen der verschiedenen Bürgerinitiativen, die sich immer wieder durch Fluglärm belästigt fühlen, müssen wir daher diese nicht wahrgenommene Chance zur Novellierung des Luftfahrtgesetzes zum Anlaß nehmen, dem vorliegenden Gesetzesänderungstext nicht zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

14.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.31

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben heute vier Verkehrsgesetze zu beraten, die eigentlich wenig miteinander zu tun haben. Wir müssen sie aber aus Zeitgründen gemeinsam behandeln. Ich kann deshalb nicht auf alle eingehen und werde mich vor allem mit jenen beiden beschäftigen, die auch für den einzelnen Bürger eine sehr große Bedeutung haben.

Am meisten betroffen sind die Autofahrer sicher vom sogenannten Handy-Verbot, denn der Handy-Boom übertrifft alle Erwartungen. Im ersten Halbjahr dieses Jahres wurden wieder 430 000 neue Teilnehmer registriert. (Abg. Dr. Pumberger: Wie kratzen Sie jetzt die Kurve?) Mit


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