Meinung nach ein Ablenkungsmanöver, und es entlarvt sich im Laufe der Zeit auch als solches, aber dem muß man ins Auge sehen.
Meine Damen und Herren! Ich wiederhole: Die vorliegende Handy-Regelung ist notwendig, aber sie ist ein Peanut! In der konkreten, heute zu beschließenden Regelung wird interessanterweise dem Herrn Bundesminister auch noch eine Verordnungsermächtigung mit auf den Weg gegeben, mit der er unter Bedachtnahme auf die Verkehrssicherheit und den Stand der Technik alle Anforderungen an Freisprecheinrichtungen zu regeln hat. Darüber hinaus beinhaltet sie den interessanten Satz: "Freisprecheinrichtungen müssen den Anforderungen der Produktsicherheitsbestimmungen für Freisprecheinrichtungen entsprechen."
Wir haben nun im Ausschuß extra darüber geredet, daß das in Wahrheit eine Verdoppelung dessen ist, was ohnehin gemacht werden muß. Der Herr Bundesminister hat zugestanden, daß es ein wenig überbordend sei. Dennoch wählen Sie die bürokratischste Art und Weise, diesem Problem Herr zu werden!
Das ist meiner Überzeugung nach die gleiche Linie, die Sie schon beim Führerscheingesetz mit einem eigenen Feuerwehrführerschein verfolgt haben. Denn auch diese Regelung hätte man anders einfacher gestalten können. Aber Sie haben offenbar einen Hang zur Erzeugung von besonderer Bürokratie. Der Feuerwehrführerschein war der erste Beweis dafür, diese Regelung ist der zweite Beweis – und das allein in den letzten Wochen.
Meine Damen und Herren! Daß eine Strafe nur dann fällig ist, wenn das Telefonieren mit einem Handy während einer Anhaltung gemäß § 97 Abs. 5 StVO festgestellt wird, ist der Überwitz! Das bedeutet, daß nur jemand, der, wenn er von den Organen der öffentlichen Sicherheit an die Straßenseite gewunken wird, telefonierend die Scheibe hinunterkurbelt und sagt: Herr Inspektor, warten Sie, denn ich muß jetzt fertigtelefonieren!, strafbar ist. Wenn das anders ist, ist er nicht strafbar – also nur im Vorbeifahren ist überhaupt nichts. (Abg. Böhacker: Da steht er ja schon!) Das ist nicht der richtige Weg. (Abg. Böhacker: Im Stehen darf er ja schon!)
Herr Abgeordneter! Wenn es um das Verstehen geht, dann kann ich dem Herrn Abgeordneten Meischberger noch etwas mit auf den Weg geben. (Abg. Böhacker: Stehen! Nicht ver stehen!) Die schlechte Verbindung bei den Freisprechanlagen während des Fahrens und das schwere Verstehen können auch daher kommen, daß man einfach zu schnell unterwegs ist. In diesem Fall steigen nämlich die Innengeräusche im Auto sehr stark an. Wesentlich einfacher ist es, ein bißchen langsamer zu fahren, dann versteht man auch mit Freisprecheinrichtungen durchaus sehr gut.
Diese Argumente werden meiner Ansicht nach nur vorgeschoben, um behaupten zu können, es bedürfe keiner Handy-Regelung, wiewohl ich zugebe, daß die konkrete Regelung, die von den Koalitionsparteien gemacht wurde, kritisierenswert ist, denn sie ist keine einfache, sondern eine sehr bürokratische Lösung.
Meine Damen und Herren! Zu einer weiteren Materie, die heute zur Verhandlung steht, nämlich dem Gefahrgutbeförderungsgesetz, sei nur angemerkt, daß sich die Liberalen auch in diesem Fall noch einmal vehement gegen jene Ausschußfeststellung aussprechen, die von den Koalitionsparteien im Ausschuß beschlossen wurde. Sie lautet, daß der Herr Bundesminister, der eine Verordnung gemäß § 11 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz zu erlassen hat, vorher eine Einigung auf Sozialpartnerebene erzielen muß. Das heißt, ein oberstes Organ der Vollziehung darf eine nach dem Gesetz notwendige Verordnung erst dann erlassen, wenn sich die Sozialpartner im Vorfeld geeinigt haben.
Das ist in dieser Diktion überbordend. Es hätte, Herr Abgeordneter Parnigoni, Herr Abgeordneter Kukacka, auch genügt, wenn man es so formuliert hätte, daß der Herr Bundesminister auf eine Einigung diesbezüglich hinwirken möge. Aber von parlamentarischer Seite dem Herrn Bundesminister als oberstem Organ der Vollziehung quasi aufzuerlegen, daß er eine nach dem Gesetz notwendige Verordnung erst dann erlassen darf, wenn Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer dem zugestimmt haben, ist unpassend und müßte eigentlich auch Ihnen aufgefallen sein. Wir jedenfalls halten das für falsch und kritisieren es auch entsprechend.