Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 67

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Zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Stoisits. Maximale Redezeit: 10 Minuten. Die weiteren Debattenredner sodann maximal 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.52

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Poštovani gospodin predsednik! (Ruf: Deutsch reden!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich spreche Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, an und begrüße Sie auch sehr herzlich. Am 20.3.1997 habe ich im Namen der grünen Fraktion einen Antrag eingebracht, der dem Verfassungsausschuß zugewiesen wurde, wo es auch eine Debatte in Form einer ersten Lesung zur Änderung der Bundesverfassung mit der Zielrichtung gab, eine sogenannte Staatszielbestimmung zur Achtung, Bewahrung, Förderung und zum Schutz der sprachlichen und kulturellen Vielfalt der Republik Österreich zu beschließen.

Dieser Initiativantrag der Grünen auf Ergänzung des Artikels 8 der österreichischen Bundesverfassung umfaßt nur einen Satz, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, den ich Ihnen noch einmal vorlesen möchte; so kurz ist der Antrag – was nicht heißt, daß er deshalb nicht schwergewichtig wäre. Dieser Satz lautet: "Die Republik Österreich bekennt sich zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt. Diese Vielfalt ist zu achten, zu bewahren, zu fördern und zu schützen."

Ein eigenständiges Bekenntnis der Republik Österreich zur Achtung, zur Bewahrung, zur Förderung und zum Schutz sprachlicher und kultureller Vielfalt fehlt bisher in unserer Verfassung. Minderheiten sind in mehrerlei Hinsicht, auch auf verfassungsrechtlicher Ebene, erwähnt und damit geschützt – Stichwort: Artikel 7 Staatsvertrag von Wien, aber auch das Volksgruppengesetz auf einfachgesetzlicher Ebene sei hier erwähnt –, aber das, was fehlt, ist ein Bekenntnis der Republik zur Vielfalt der Sprachen und Kulturen an – um es ein bißchen salopp zu sagen – prominenter Stelle in der Bundesverfassung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee, diesen Antrag einzubringen, stammt gar nicht so sehr von mir, sondern die stammt vielmehr von Ihnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, und die stammt von anderen Politikerinnen und Politikern und Regierungsmitgliedern, vom Bundespräsidenten abwärts, die nach den tragischen Ereignissen in Oberwart und nach der Briefbombenserie nichts unversucht gelassen haben – das meine ich jetzt positiv –, um immer wieder die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Österreich zu erwähnen, sie damit zu unterstützen und zu betonen, welch großer Wert das ist.

Das hat uns zur Überzeugung gebracht, daß es Sinn macht, diesen Antrag einzubringen. Daß es, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sinn gemacht hat und immer noch macht, das hat die erste Lesung gezeigt, und die Kollegen von den Oppositionsparteien, aber auch Mag. Posch von der SPÖ und der Herr Klubobmann Khol haben hier diese Idee, diese Überlegungen nicht nur gewürdigt, sondern gutgeheißen und sie unterstützt.

Das alles war voriges Jahr, meine sehr geehrten Damen und Herren, und seither ist nichts passiert. Mit diesem Antrag der Grünen ist also nichts passiert – er ist dem Verfassungsausschuß zugewiesen worden, dort ruht er –, aber es ist nicht nur das, was mich bewegt, Sie zu bitten, dem Verfassungsausschuß eine Frist zu setzen, sich mit dem Antrag zu beschäftigen, sondern es ist auch die Tatsache, daß die österreichischen Volksgruppen, vertreten durch Funktionäre von Organisationen, die Mitglieder des Volksgruppenbeirates sind, die uns Parlamentariern, aber auch dem Herrn Bundeskanzler als zuständigem Regierungsmitglied bereits vor mehr als einem Jahr, nämlich im Juni letzten Jahres, das Memorandum der österreichischen Volksgruppen überreicht haben.

Ein zentraler Punkt dieses Memorandums – und Memoranden, meine Damen und Herren, in der Volksgruppenpolitik gibt es nicht so oft – ist auch die Forderung nach einer sogenannten Staatszielbestimmung mit einem Inhalt wie dem, den ich formuliert habe, oder ähnlich, wobei dieser weitergehend durchaus auch vorstellbar wäre. Andere Länder, meine sehr geehrten Damen und Herren – das haben auch die Beiratsmitglieder und die Organisationen sowohl im Memorandum als auch in zahlreichen weiteren öffentlichen Stellungnahmen immer wieder betont –, gehen weit


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