Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 73

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Kollege Posch hat gesagt, die Bundesregierung hätte Ideen. – Ideen haben wir genug. Entsprechende Taten sind wichtig; mit denen könnten wir leben, diese würden uns freuen. Ideen habe ich selbst so viele, daß sie wahrscheinlich in mehreren Legislaturperioden nicht realisiert werden könnten. Aber: Ideen alleine genügen nicht!

Wir sind bereit, an einer Neugestaltung des Volksgruppenrechts mitzuwirken. Gerade der gestrige Antrag ist ein solcher erster, breiterer Versuch. Ich freue mich darüber, daß mittlerweile auch Kollege Kostelka ein bißchen in seinen Akten gekramt und festgestellt hat, daß er den Antrag, den er über die Presse moniert hat, vor zwei Monaten erhalten hat und – wahrscheinlich, weil er Klubobmann ist – nicht dazu gekommen ist, ihn zu lesen. Aber dafür, ihm rechtzeitig die entsprechenden Zettel auf den Tisch zu legen, ist speziell Herr Kollege Posch verantwortlich. Er nennt sich ja Volksgruppenabgeordneter!

Also bitte auch in diesem Fall: Taten setzen und nicht nur allerhand versprechen! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Ich hoffe – und dazu lade ich auch die Freiheitliche Partei ein –, daß wir zu einem sehr starken und guten Antrag kommen – wenn Sie wollen, auch zu einem Fünfparteienantrag. Der erste Schritt ist gesetzt: Wie sich das die Volksgruppen vorstellen, ist hier in zwei Anträgen dargestellt worden.

Natürlich muß man verstehen, in welcher Situation Volksgruppen derzeit sind. Wenn Frau Kollegin Stoisits das Memorandum heranzieht, muß man sagen: Dieses Memorandum ist unter äußerst starkem Druck der Regierungsparteien sozusagen auf ein Minimum reduziert worden, sodaß ich immer Probleme damit habe, dafür überhaupt das Wort "Memorandum" zu verwenden. Denn das Problem besteht darin, daß die Volksgruppenvertreter vor lauter Angst, die Regierungsparteien könnten sonst böse sein, an vielen Stellen – auch wortwörtlich – hineingeschrieben haben: Das wollen wir nicht!, Das brauchen wir nicht!, Das möchten wir gar nicht haben!

Das ist natürlich eine relativ unverständliche Vorgehensweise. Aber, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, vielleicht zeigt auch diese Anomalie, wie sich ein Volksgruppenvertreter sozusagen winden und drehen muß, welche Finten und Tricks er anwenden muß, um überhaupt gehört zu werden und mit seinem Anliegen durchzukommen.

Das Memorandum liegt jetzt der Regierung seit einem Jahr vor. Aber auch diese Minimalforderungen werden nicht erledigt! Daher bitte ich, meine nachdrückliche Einladung anzunehmen, meine persönliche, aber auch meine politische Einladung: Machen wir vernünftiges, gutes, umfangreiches Volksgruppen-Verfassungsgesetz und stellen wir ihm hinreichend ausführliche Bestimmungen in Form eines Ausführungsgesetzes zur Seite! Auch dieses Ausführungsgesetz liegt wie das Grundgesetz bereits vor. Ich werde diese Anträge wiederum einbringen.

Herr Kollege Schieder! Sie haben bedauert, daß der Initiativantrag noch nicht im Haus gestellt worden ist und daß noch kein Antrag zur Ratifizierung der Charta der Regional- und Minderheitensprecher vorliegt. (Abg. Schieder: Nein! Sondern daß es kein Initiativrecht zur Ratifizierung gibt! Das existiert nicht!) Gut, Sie meinen, das existiert nicht. Aber ich gehe gleichwohl davon aus, daß wir einen entsprechenden Antrag einbringen werden. Das wird – wenn Sie so wollen – ein kleiner Umweg sein, aber ein erlaubter. Ich werde die gesamte Charta als Antrag einbringen, und wir werden dann gleich sehen, ob es bei den Ideen bleibt oder ob zur Tat geschritten und unterschrieben wird. Es wird sich zeigen, ob es im Parlament heißen wird: Jawohl, das sind gute Dinge!

Etwas muß ich Ihnen im Widerspruch zu Herrn Bundeskanzler Klima sagen – ihm hat das irgend jemand aufgeschrieben, deshalb verzeihe ich es ihm, er kann nicht alles selbst wissen –: Er hat in einer Anfragebeantwortung des Liberalen Forums geschrieben, es gebe zum Beispiel bei den Roma keine 35 Maßnahmen, die man ergreifen müsse. Wir haben jedoch keine einzige Volksgruppe gefunden, für die nur 35 Maßnahmen hinreichend wären. Die Maßnahmen, die wir vorschlagen, gehen in die 70, 90 oder noch mehr.


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