Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 78

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Herr Minister! Sie wissen aus Ihrer früheren Tätigkeit als Innenminister, daß es zwischen der Bundesgendarmerie und der Zollwache immer wieder zu Konflikten gekommen ist, weil die Kompetenzen nicht klar geregelt waren. Die heutige Beschlußfassung ist meiner Meinung nach ein Schritt in die richtige Richtung, zumal hier der Konsens zwischen Gendarmerie und Zollwache gefunden wurde.

Ein weiterer Schritt, den das Innenministerium zu setzen hat, betrifft die Änderung des Zollrechts-Durchführungsgesetzes. Mit dieser sollen der Zollwache Ersteinschreitungsmaßnahmen im kriminalpolizeilichen Bereich gegeben werden, und die Gendarmerie soll im Gegenzug dafür Plombenöffnungen auch im kriminalpolizeilichen Bereich durchführen können.

Herr Minister! Ich freue mich, daß es zu dieser einvernehmlichen Regelung gekommen ist, und ich glaube, daß das auch ein Mehr an Sicherheit für unser Land bedeuten wird. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.41

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst eine kurze Bemerkung in Richtung Gefahrgutbeförderungsgesetz. Wie meine Vorredner schon ausgeführt haben, werden wir dieser Materie zustimmen. Nicht zugestimmt, meine Damen und Herren, haben wir im Ausschuß der Ausschußfeststellung, denn diese ist haarsträubend, das möchte ich schon sagen.

Der Verkehrsausschuß geht davon aus, daß vor Erlassung einer Verordnung gemäß § 11 Abs. 2 und § 14 Abs. 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz eine Einigung auf Sozialpartnerebene erzielt wird. Meine Damen und Herren! Ich halte es – das sage ich nicht zum ersten Mal – für eine Zumutung, daß in eine Ausschußfeststellung etwas über eine Institution, die nicht einmal in der Bundesverfassung erwähnt wird, hineinreklamiert wird. Da hört sich mein Rechtsempfinden auf, und daher gibt es eine ganz klare Ablehnung dazu! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kukacka: Da dürften wir nie etwas hineinschreiben!)

Der zweite Punkt, den ich hier erwähnen möchte, betrifft die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, und zwar ist das ein Vorschlag der Grünen. Wir stimmen diesem vom Grundsätzlichen her zu, weil er unserer Meinung nach eine Maßnahme ist, einen neuen Modus zu initiieren, um in Zukunft zu versuchen, diesen Mastenwald unter ein Regulativ zu stellen. Meine Damen und Herren, dieses Regulativ ist notwendig. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den einstimmig verabschiedeten Antrag im Salzburger Landtag, den wir uns einfach vor Augen führen müssen. Wir können nicht so tun, als wäre das nichts, als würde uns das hier im Hohen Haus nichts angehen.

Ich meine aber, daß der Antrag der Grünen in einem Punkt mangelhaft ist, und zwar wenn die Grünen die Auffassung vertreten, man müsse eine uneingeschränkte Parteienstellung einräumen. Ich glaube, meine Damen und Herren, dann würde die Mühle stehen, dann ginge nichts mehr weiter, das würde uns zu sehr behindern. Vielmehr müßte in einem solchen Initiativantrag als Folge des Entschließungsantrages enthalten sein, unter welchen Bedingungen jemand eine Parteienstellung eingeräumt bekommt. Daher ersuche ich, auch einmal darüber nachzudenken, wie man einen solchen Antrag formuliert.

Dritter und letzter Punkt, meine Damen und Herren: Ich möchte die Gelegenheit benützen, darauf aufmerksam zu machen, daß die bisherige Tätigkeit des Telekom-Regulators, der Telekom-Regulierungsbehörde zu wünschen übrigläßt. Wir haben vier Lizenzvergaben auf dem GSM-Sektor und vier verschiedene Vergabeverfahren zu verzeichnen. Das erhöht die Rechtsunsicherheit und begünstigt meines Erachtens nach – ich habe das auch dem Herrn Minister gesagt – eine Klagenflut, weil jeder GSM-Betreiber unterschiedlich behandelt wird. Das führt zu unterschiedlichen Kosten, die schließlich der Konsument tragen muß. Und das kann es wohl nicht sein, daß auf der einen Seite sehr hohe Lizenzgebühren eingehoben werden – Hauptsache, die


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