Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 89

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Abg. Jung: Wie viele Österreicher haben keinen Arbeitsplatz? Wen vertreten Sie hier: die Österreicher oder die Bosnier? – Abg. Dr. Pumberger: Das ist eine ungeheure Unterstellung!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Grundsatz der österreichischen Fremdenrechte, nämlich Integration vor Neuzuwanderung zu stellen, hat sich bewährt. Dieser Grundsatz ist auch in der Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1998 enthalten. Mit dieser Novelle soll – wie schon in den letzten Jahren gehandhabt – erreicht werden, daß als letzter Schritt einer geglückten Integration die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft erfolgen kann.

Es hat in den letzten Monaten, während derer immer wieder Gespräche über diese Novelle zwischen den Parteien im zuständigen Innenausschuß, aber durch die Medien letztlich auch in der Öffentlichkeit stattgefunden haben, unterschiedliche Diskussionen gegeben, und zwar unterschiedliche Diskussion in der Richtung, daß, wie wir soeben gehört haben, einer Partei diese Novelle viel zu weit geht, der anderen jedoch viel zu wenig weit geht, daß es für die einen eine zu restriktive Novelle ist und für die anderen eine zu großzügige Novelle. Man könnte also meinen, daß sich die Regierungsparteien etwa in der Mitte getroffen hätten und das vielleicht der richtige Weg wäre. Aber ich glaube, so leicht sollte man sich das wirklich nicht machen.

Wir vertreten die klare Meinung, daß die Verleihung der Staatsbürgerschaft etwas Besonderes ist, und daß jeder, der diese Staatsbürgerschaft erwirbt, besondere Pflichten, aber auch Rechte bekommt; beides hält sich in etwa die Waage. Unter Beachtung all dieser Punkte – Integration vor Neuzugang, Pflichten und Rechte eines Staatsbürgers – ist, wie ich feststellen möchte, eine gute, eine brauchbare, eine durchaus überschaubare und transparente Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz entstanden.

Wir haben durch diese Novelle erreicht, daß es erstmals in allen österreichischen Bundesländern einheitliche Fristen geben wird, daß die ungerechte Behandlung, wie sie bisher gegeben war, nämlich daß es vor allem in den westlichen Bundesländern zehn, zwölf Jahre gedauert hat, bis nach Ermessen der Länder die Staatsbürgerschaft verliehen wurde, es hingegen in der Bundeshauptstadt durchaus so war, daß Bewerber nach fünf oder nach sechs Jahren bereits die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen haben, beseitigt wird. In dieser Novelle ist nun klargestellt, daß sich alle Bundesländer an diese Fristen zu halten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Frau Kollegin Stoisits im Ausschuß gemeint hat, sie hat das Gefühl, daß es in Österreich neun verschiedene Staatsbürgerschaftsgesetze gibt, gerade wegen der unterschiedlichen Vorgangsweise der einzelnen Bundesländer, dann müßte sie eigentlich unserer Novelle die Zustimmung erteilen, weil in unserem Vorschlag dieser Eindruck eben nicht mehr entstehen kann, weil es einheitliche Fristen geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Grundsätzlich haben wir die Fristen beibehalten. Wir sind nicht restriktiver geworden, wir sind in manchen Bereichen – erstmals auch taxativ in der Novelle aufgezählt – durchaus auch offener geworden. Wir zählen in dieser Novelle ganz konkret auf, wann die jeweiligen Länder schon nach sechs Jahren und in einigen Fällen schon nach vier Jahren die Staatsbürgerschaft verleihen können. Wir halten das für sehr wichtig und für sehr gut, weil es sich gerade bei diesen vorzeitigen Verleihungen der Staatsbürgerschaft durchwegs um Personen handelt, die wegen verschiedener erschwerter Bedingungen in unserem Lande anwesend sind.

Die Staatsbürgerschaft ist und darf nicht besonders leicht erwerbbar sein – das muß uns allen klar sein –, aber ich glaube, grundsätzlich sollte der Erwerb der Staatsbürgerschaft auch nicht so erschwert werden, daß nur ganz wenige sie bekommen können.

Der Vorwurf, daß wir in den letzten Jahren so wenige Staatsbürgerschaften verliehen hätten, daß man, wie Kollegin Stoisits im Ausschuß meinte, jeden schon persönlich kenne, der eine Staatsbürgerschaft verliehen bekommen hätte (Abg. Mag. Stoisits: Das ist so!), kann auch nicht aufrechterhalten werden. Denn immerhin hat es in den letzten zehn Jahren, von 1988 bis 1998, doppelt so viele Verleihungen von Staatsbürgerschaften gegeben wie vorher, also eine Steigerung von 100 Prozent; oder in Zahlen ausgedrückt: von 8 200 auf über 16 000.


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