Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 90

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Wir haben in diese Novelle aber auch – dazu bekennt sich die sozialdemokratische Parlamentsfraktion – einige erschwerende Bedingungen für die Verleihung der Staatsbürgerschaft mit eingebaut. Wir bekennen uns dazu, daß künftige Antragsteller für die österreichische Staatsbürgerschaft deutsche Sprachkenntnisse haben müssen. Wir halten das für durchaus legitim und auch für einen Vorteil für den einzelnen Antragsteller, wenn er mit der Sprache jenes Landes, in dem er die Staatsbürgerschaft erwerben will, umgehen kann, wenn er sich verständigen kann, weil damit auch die Integration leichter ist für ihn. Wenn er die Sprache nicht beherrscht oder sich überhaupt nicht ausdrücken kann, was in den letzten Jahren auch sehr oft der Fall gewesen ist, dann wird er es auch sehr schwer haben, sich in diesem Land entsprechend zu integrieren. Daher bekennen wir uns zu diesem Punkt, den ich eigentlich gar nicht so sehr als Erschwernis betrachte, sondern eher als einen Vorteil für den einzelnen Antragsteller sehe.

Ich bekenne mich auch dazu, daß wir den Strafrahmen, der einen Ausschlußgrund von der Staatsbürgerschaft darstellt, von sechs Monaten auf drei Monate unbedingte Freiheitsstrafe herabgesetzt haben. Auch dazu bekenne ich mich, weil ich glaube, daß jemand, der die österreichische Staatsbürgerschaft haben will, auch die gesellschaftliche Ordnung unseres Landes akzeptieren sollte. Und wenn gegen jemanden eine entsprechende Freiheitsstrafe ausgesprochen worden ist, dann ist es, glaube ich, auch nicht mehr gerechtfertigt, daß man ihm die Staatsbürgerschaft verleiht.

Ich wundere mich da schon einigermaßen, Frau Kollegin Stoisits, daß im Antrag der Grünen, den ich auch durchgelesen habe, von einer dreijährigen Freiheitsstrafe die Rede ist. Ich bin zwar kein Abgeordneter, der sich im juristischen Bereich besonders gut auskennt, aber eine dreijährige Freiheitsstrafe ist schon eine sehr hohe Freiheitsstrafe. Da geht es schon um sehr, sehr schwere Brocken, und es kann, glaube ich, kein Verständnis dafür aufgebracht werden, daß dann sozusagen als Anerkennung für die dreijährige Freiheitsstrafe auch noch die Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Ich bin auch nicht unglücklich darüber, daß Scheinehen künftighin nicht mehr möglich sein werden, weil in dieser Novelle eine Regelung enthalten ist, daß das nicht mehr gehen wird.

Meine Damen und Herren! Alles in allem glaube ich, daß es den Koalitionsparteien nach nicht leichten Verhandlungen – die Standpunkte waren zu Beginn durchaus unterschiedlich und lagen weit auseinander – doch gelungen ist, ein gutes, ein brauchbares, ein transparentes neues Staatsbürgerschaftsgesetz zu schaffen, mit dem wir recht gut leben können und das – wie ich noch einmal feststellen darf – auch für jene ein Vorteil sein sollte, die künftighin die österreichische Staatsbürgerschaft bekommen und die wir als neue Bürger in unserer Republik begrüßen wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Krüger gemeldet. – Bitte sehr.

17.34

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Abgeordneter Leikam hat die Behauptung aufgestellt, daß es freiheitliche Abgeordnete gebe, die bosnische Flüchtlinge zu Billigstlöhnen beschäftigen.

Ich weise diese Behauptung als unwahr zurück. Sofern tatsächlich bosnische Flüchtlinge beschäftigt worden sein sollten, dann selbstverständlich im Rahmen der kollektivvertraglichen Entlohnung.

Ich weise weiters die Unterstellung beziehungsweise die Behauptung des Herrn Abgeordneten Leikam zurück, daß freiheitliche Abgeordnete Fremdenhaß entwickeln. Wenn hier jemand haßt, dann ist aus Ihrer Wortmeldung dieser Haß uns Abgeordneten der Freiheitlichen gegenüber hervorgekommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier.


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