Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 107

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Meine Damen und Herren! Ich möchte etwas anders argumentieren. Wir leben in einem äußerst schönen Land, einem Land, in dem man sich zweifellos wohl fühlt, in dem man sich sicher fühlt, einem Land, in dem die Lebensbedingungen sicherlich sehr angenehm sind. (Abg. Mag. Peter: In dem man Urlaub macht!) Eine Staatsbürgerschaft unseres Landes Österreich zu besitzen ist etwas Besonderes. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut – Frau Abgeordnete Stoisits, Sie haben das selbst gesagt –, und dieses hohe Gut ist zweifellos zu verteidigen.

Meine Damen und Herren! Es sind daher klare und für alle Bundesländer gleiche Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft erforderlich. Wenn heute, meine Damen und Herren, das Staatsbürgerschaftsgesetz geändert werden soll, dann freue ich mich darüber. Ich freue mich, daß die Voraussetzungen für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft grundlegend verschärft werden. Ich bekenne mich zum Unterschied von den Grünen und den Liberalen dazu, daß diese Verschärfung nun eintreten wird.

Neben den einzuhaltenden Fristen sind für mich die wichtigste Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache. Das bedeutet nicht nur eine Verschärfung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts, diese Kenntnisse sind vielmehr notwendig für eine vernünftige Integration. Daher ist dieser Passus im Gesetz schon längst überfällig.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß der Koalitionspartner dieser ÖVP-Forderung schlußendlich zugestimmt hat. Ich gebe gerne zu, daß Herr Innenminister Schlögl bei den Verhandlungen unsere Forderung nach grundlegenden Kenntnissen der deutschen Sprache eigentlich rasch akzeptiert hat. Da spürt man, daß der Herr Innenminister viele Jahre lang Bürgermeister war und die Empfindungen der Bürger kennt. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es gibt einige Punkte, die im Staatsbürgerschaftsrecht geändert werden und die ich als erfreulich bezeichnen möchte.

Erster Punkt: Der Rechtsanspruch nach 30 Jahren bleibt aufrecht, und es erscheint mir auch sehr wesentlich, daß die Zehnjahresfrist trotz anderslautenden Bestrebungen grundsätzlich aufrechtbleibt.

Zweiter Punkt: Bei besonderen Leistungen auf wissenschaftlichem, wirtschaftlichem, künstlerischem und sportlichem Gebiet wird die Frist von derzeit vier auf sechs Jahre angehoben. Das soll nun bundeseinheitlich erfolgen. Das ist eine deutliche Verschärfung dieses Gesetzes, das gebe ich zu. Die unterschiedliche Vorgangsweise der Bundesländer kann damit unterbunden werden.

Dritter Punkt: Eine weitere Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts ist natürlich auch, daß künftig ein Verleihungshindernis gegeben ist, wenn jemand wegen einer Vorsatztat zu drei Monaten Haft rechtskräftig verurteilt wurde – früher waren es sechs Monate.

Meine Damen und Herren! Alles in allem ist das eine gute Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Ich bedanke mich beim Herrn Minister und beim Koalitionspartner, daß unsere guten Argumente akzeptiert wurden, und ich wünsche mir, daß eine möglichst große Mehrheit dem neuen, schärferen Staatsbürgerschaftsrecht die Zustimmung erteilen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Scheibner gemeldet. – Bitte sehr.

18.50

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat in seiner Replik auf Abgeordneten Jung behauptet, daß die Kriminalität bei länger in Österreich aufhältigen Ausländern, also bei Gastarbeitern, wesentlich niedriger ist, wie er wörtlich gesagt hat, als bei den vergleichbaren Inländern. Diese Behauptung ist unrichtig. (Abg. Smolle: Das stimmt! Das stimmt!)


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