(Beifall bei den Freiheitlichen)
und daß wir so rasch wie möglich zu einer Entscheidung über den Nachfolger des Draken kämen, denn sonst haben wir bald Piloten, aber keine Flugzeuge mehr. Es wäre doch schade, wenn wir diese Piloten für die AUA – so wichtig die AUA und die Lauda-Air sind – ausgebildet hätten, die dann sehr gerne auf diese zugreifen wird.Zur Frage der Zeitsoldaten. – Auch hier gibt es zugegebenermaßen Verbesserungen, da die erste Anstellung junger Kadersoldaten jetzt vier Monate länger dauern kann. Aber, Herr Bundesminister, wir glauben, daß diese vier Monate zu kurz sind. Sie wissen ganz genau, welche Probleme der von Ihnen verordnete Aufnahmestopp bei der Truppe gebracht hat: daß viele junge Österreicher, die den Wunsch haben, beim Bundesheer zu bleiben, die Laufbahn eines Berufsunteroffiziers zu ergreifen, wieder weggeschickt werden müssen, weil durch den Aufnahmestopp innerhalb der Sechsmonatefrist nicht die notwendigen Dienstposten zur Verfügung stehen und diese Zeitsoldaten kurz nach den sechs Monaten nach Hause geschickt werden müssen.
Wir glauben – und das ist auch die Meinung der Truppe –, daß diese vier Monate zusätzlich zuwenig sind, daß man zumindest über die Jahresfrist kommen müßte, um eine größere Flexibilität bei diesem Mangel an Dienstposten, den Sie "verordnet" haben, erreichen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Deshalb werden wir auch in diesem Bereich einen Abänderungsantrag einbringen, und ich habe jetzt die ehrenvolle Aufgabe, diese beiden Abänderungsanträge zu verlesen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Scheibner und Kollegen zum Bericht des Landesverteidigungsausschusses (1309 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (1219 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 1990 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der im Titel genannte Ausschußbericht wird wie folgt geändert:
1. Die Z 3 (§ 2 Abs. 1) lautet:
"§ 32 (1) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst vollständig geleistet haben, können auf Grund freiwilliger Meldungen nach den jeweiligen militärischen Erfordernissen zum Wehrdienst als Zeitsoldat in der Gesamtdauer von höchstens zwölf Monaten herangezogen werden."
2. In Z 6 wird der Ausdruck "Verfassungsbestimmung" gestrichen, und der § 69a Abs. 5a lautet:
"(5a) Militärpiloten im Luftraumüberwachungsdienst gebührt als Entlohnung ein Monatsentgelt von 59 000 S einschließlich allfälliger Teuerungszulagen."
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Weiters bringe ich ein den
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Scheibner und Kollegen zum Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses (1310 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Heeresgebührengesetz 1992 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der im Titel genannte Ausschußbericht wird wie folgt geändert:
1. Die Z 2 (§ 6 Abs. 1 Z 1) lautet: