Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 117

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"1. bei einem Verpflichtungszeitraum von höchstens einem Jahr

a) bis zum Ablauf des sechsten Monates eines Wehrdienstes 29,57 vH,

b) ab dem siebenten Monat des Wehrdienstes 32,99 vH

und"

2. Die Z 5 (§ 7a Abs. 1 erster Satz) lautet:

"§ 7a (1) Wehrpflichtige, die den Grundwehrdienst oder einen Wehrdienst als Zeitsoldat mit einem Verpflichtungszeitraum von höchstens einem Jahr oder im Anschluß an solche Präsenzdienste den Aufschubpräsenzdienst leisten, haben Anspruch auf kostenlose Benützung der Massenbeförderungsmittel."

*****

Wir glauben, daß durch diese Abänderungsanträge einerseits die verfassungsmäßige Ungereimtheit korrigiert werden könnte und zum zweiten eine wirklich substantielle Verbesserung für die Zeitsoldaten und Flexibilität bei der Truppe gewährleistet sein könnten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Die beiden Abänderungsanträge, die der Abgeordnete Scheibner verlesen hat, sind geschäftsordnungsgemäß eingebracht worden, ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung mit einbezogen.

Jetzt ist Abgeordneter Hans Helmut Moser am Wort. – Bitte. (Abg. Hans Helmut Moser: 4 Minuten bitte!)

19.29

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf den Kollegen Gaál eingehen und ihn ersuchen, sich vielleicht beim nächsten Tagesordnungspunkt noch einmal zu Wort zu melden. Er hat schon jetzt die Frage des Aussetzens der allgemeinen Wehrpflicht im Prinzip angesprochen. Er hat irgendwie die Diskussion vorweggenommen oder versucht, zumindest eine gewisse Position seiner Fraktion hier darzustellen. Ich fände es sehr positiv, wenn wir beim nächsten Punkt zu diesem Thema eine erste ausführlichere Diskussion führen könnten. Denn, Kollege Gaál, so, wie es von dir dargestellt worden ist, daß es nämlich keine Alternative zur umfassenden Landesverteidigung, zur allgemeinen Wehrpflicht und zum Milizsystem gibt, stimmt es nicht, und so kann die Diskussion nicht geführt werden.

Niemand stellt die umfassende Landesverteidigung in Frage, niemand stellt das Milizsystem als solches in Frage, sondern es ist zu diskutieren, ob sich die strategischen Voraussetzungen insgesamt so verändert haben, daß sehr wohl auch als Konsequenz die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und durch ein Freiwilligenheer ersetzt werden kann.

Daher würde ich dich ersuchen, lieber Kollege Gaál, daß wir unsere Argumente dann beim nächsten Tagesordnungspunkt austauschen.

Nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt, zur Novelle zum Wehrgesetz. Herr Bundesminister! Bei der letzten Novelle zum Wehrgesetz wurde ja eine umfassende, große Novelle zum Wehrgesetz angekündigt. Bedauerlicherweise ist es aus mir unerklärlichen Gründen – und Sie sind im Ausschuß auch nicht näher darauf eingegangen – nicht zu dieser Novelle gekommen. Übrig geblieben ist, daß wir heute im Hohen Hause eine Änderung vornehmen müssen, die de facto ein Ausbessern eines Murkses bedeutet, der im legistischen Dienst des Verteidigungsministeriums passiert ist.


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