Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 149

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fertigt, wenn man in diesem Zusammenhang in Zukunft von einem Altlastensanierungsbeitrag Abstand nimmt.

Es ist ja nicht so, daß die mechanisch-biologischen Anlagen jetzt und in Zukunft keine Chance hätten. Bis jetzt funktionieren sie auf großtechnischer Basis offensichtlich nicht ausreichend, weder in Österreich noch sonst so. Sie wissen ganz genau, daß die Deponieverordnung sogar gewisse Varianten offen läßt, die trotz des Widerstandes mancher Experten von mir mit hineingenommen worden sind.

Aber heute kann man zuverlässig über Müllverbrennungsanlagen entsorgen, daher wollen wir bis zum Jahre 2004 jene Kapazitäten in Österreich erreicht haben, derer es bedarf.

Sie haben die Dioxin- und Furan-Grenzwerte angesprochen: Die besagten 0,1 Nanogramm pro Kubikmeter werden gerade im Müllverbrennungsbereich unterschritten; das ist ein sehr verantwortungsbewußter Grenzwert. Ich würde mich darüber freuen, wenn dieser Grenzwert auch in anderen Bereichen immer und überall eingehalten werden könnte. Laut Umweltbundesamt, das ja heute noch Gegenstand der Debatte sein wird, stammt jener Anteil, der in Österreich an Hintergrundbelastung an Dioxinen und Furanen vorhanden ist, zum Großteil aus dem Ausland.

So viel zu diesem Thema, das für Sie, aber auch für den Umweltsprecher der Freiheitlichen ein großes Thema war, nämlich die Begünstigung der Verbrennung. Begünstigung ist es keine, sondern es ist eine Einräumung einer fairen Chance, einer guten und vernünftigen Möglichkeit, um die entsprechende Infrastruktur in unserem Lande zu schaffen.

Daß das Abfallwirtschaftsgesetz als einerseits großes, andererseits als junges Gesetzeswerk innerhalb der nächsten Jahre einer großen Novelle unterzogen werden soll, ist, so glaube ich, völlig normal. Zehn Jahre sind ins Land gezogen. Die AWG-Novelle 2000 soll in Angriff genommen werden, und ich bedanke mich für den diesbezüglichen Entschließungsantrag des Hohen Hauses.

Ich bedanke mich aber auch abschließend für den Entschließungsantrag des Hohen Hauses, mit dem ich, aber auch der Herr Wirtschaftsminister aufgefordert werden, auf Basis des § 29 Abfallwirtschaftsgesetz die entsprechenden Verordnungen zur Verbrennung von Abfällen – primär geht es um gefährliche Abfälle, aber dann in Folge auch um nicht gefährliche Abfälle – bereitzustellen. Ich meine, daß diese Verordnungen sehr wohl auf dem § 29 AWG basieren sollten und nicht etwa auf anderen Gesetzesmaterien.

Meine Damen und Herren! Soviel aus meiner Sicht zu dieser wichtigen Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, die eine Reihe von wesentlichen Punkten erfüllt, auf die ich aber deswegen nicht näher eingehen muß, weil sowohl Herr Abgeordneter Kopf als auch der Vertreter des Regierungspartners SPÖ, Herr Abgeordneter Kummerer, darauf schon ausführlich verwiesen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Stampler. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

21.40

Abgeordneter Franz Stampler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor ich mit meinen Ausführungen zur AWG-Novelle beginne, möchte ich folgendes festhalten: Österreich hat ein vorbildliches Umweltrecht. Wir halten Standards, von denen Umweltpolitiker in anderen Ländern nur träumen können. Die Abfallwirtschaft betreffend verfügen wir über ein international anerkanntes und gelobtes System, ebenso bei der Sanierung der Altlasten. Ich zitiere aus dem § 1 des AWG: In Z 4 ist genau festgelegt, daß die Abfallwirtschaft danach auszurichten ist, daß nur solche Stoffe als Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung kein Gefährdungspotential für nachfolgende Generationen darstellt. Vorsorgeprinzip. – Zitatende.


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