Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 134. Sitzung / Seite 182

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Herr Staatssekretär! Ich bitte Sie, daß man, falls es noch nicht gemacht wurde, mit dem gesamten Personal der Bundessportheime spricht und sie über die Neugestaltung informiert. Neun Sporteinrichtungen sollen frühestens mit 1. Jänner 1999 in das Eigentum der Gesellschaft übergehen. Die Bundessportschule Spitzerberg wurde bereits im Februar dieses Jahres an den Aero-Club, die Bundessportheime Kitzsteinhorn und St. Christoph an den Österreichischen Schiverband zur Nutzung übertragen.

Meine Damen und Herren! Dies geschah deshalb, weil diese Verbände diese Einrichtungen schon bisher konzentriert genutzt haben. Durch die Änderung dieses Gesetzes wird das Eigentum der erwähnten Sportstätten an die Gesellschaft übertragen, die dann in den zwischen dem Bund und dem Aero-Club beziehungsweise dem Österreichischen Schiverband geschlossenen Nutzungsvertrag eintritt. (Abg. Dr. Graf: Das ist kein Nutzungsvertrag, sondern ein Prekarium!)

Herr Kollege! Von Sport haben Sie keine Ahnung, reden Sie also nicht mit! Gehen Sie wieder hinaus! Sie waren jetzt weiß Gott wie lange nicht da. (Abg. Hans Helmut Moser: Sei nicht so streng!) Herr Kollege Moser! Es war ruhig, solange die "F" nicht da war. Nun sind sie wieder da, haben keine Ahnung, aber etliche reden mit. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist nunmehr gelungen, mit einer positiven Regierungsvorlage, die in Zusammenarbeit mit Herrn Staatssekretär Dr. Peter Wittmann und mit unserem Koalitionspartner entstanden ist, zu erreichen, daß die Sicherung und der Ausbau des Spitzensportes sowie des Breitensportes für die Zukunft ermöglicht wird. Als Sportsprecher der SPÖ muß ich sagen, daß dieses Gesetz für den Sport von großer Wichtigkeit ist. (Beifall bei der SPÖ.)

23.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kopf. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Nußbaumer: Sportsprecher! – Abg. Grabner: Morgen acht Uhr vor der Rampe: 100 m!)

23.53

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! (Anhaltende Rufe im Plenum. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Die Bundessporteinrichtungen sind tatsächlich unverzichtbare Einrichtungen für den österreichischen Sport, und ich konnte mich in den letzten Monaten bei mehreren Besuchen dieser Einrichtungen davon überzeugen, daß Sie durch die Bank in gutem Zustand sind und Sportstätten haben, die für unseren Sport immens wichtig sind (Abg. Mag. Schweitzer: Karlheinz! Du hast sie aber nicht so oft besucht wie dein Landsmann, der Bertram Jäger?! Nein!) und unseren Sportlern erhalten bleiben müssen.

Das Problem bei diesen Einrichtungen war – wie auch bei vorher schon diskutierten Einrichtungen des Bundes – schlicht und einfach, daß das enge Korsett der Gesetze bei Bundesbediensteten gerade jene Flexibilität nicht zuläßt, die ein solcher Betrieb mit Beherbergung und Verpflegung sowie saisonalen Schwankungen in der Auslastung und so weiter notwendig hat. (Abg. Mag. Peter: Das ist alles nicht vorgesehen!)

Das Bundesgesetz für die Bundesbediensteten ist zu eng. Es wird künftig leichter möglich sein, die Effizienz in der Betriebsführung zu steigern, und damit auch dem Bund helfen, Geld zu sparen, ohne die Leistungen für die Sportler einschränken zu müssen. Darauf ist Bedacht zu nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Ausgliederung erfolgt in Form einer GesmbH, die im Eigentum des Bundes verbleibt. Das ist eine sportpolitische Entscheidung, die wir so getroffen haben, weil wir der Meinung sind, daß ein zwar im Gesetz als Möglichkeit für die Bundesregierung vorgesehener Verkauf an Dritte nur dann möglich ist, wenn die im Gesetz definierten sportpolitischen Zielsetzungen eingehalten werden und weiterhin gewährleistet sind und daraus kein Hotelbetrieb mit Sportanlagen für potente Nutzer entsteht. (Abg. Mag. Peter: Ist das etwas Unanständiges?) In diesem Fall schon, da diese Einrichtungen den Sportlern zu günstigen Konditionen erhalten bleiben sollen und nicht für betuchte Hobbysportler da sind.


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