Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 190

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Schule gesprochen. Ich denke, der Begriff ist gerechtfertigt, und wir sind auf gutem Weg dorthin. Aber ich meine, wir sind noch nicht ganz so fit, wie wir es uns vielleicht vorstellen.

Frau Bundesminister! Sie haben die Klassenschülerhöchstzahlen mancher Schulen angesprochen. Nicht angesprochen haben sie die HTLs, dort gibt es noch Klassenschülerhöchstzahlen von bis zu 36. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, da mein Sohn gerade eine solche Klasse besucht. Also gibt es da meiner Ansicht nach noch einiges zu tun.

Sehr verehrte Damen und Herren! Menschen die Chance geben, den Hauptschulabschluß nachzuholen – das ist ein Satz, der in der Debatte geprägt worden ist. Wir beschließen heute auch in diesem Bereich eine Novellierung. Ich denke, wir sollten allen Jugendlichen die Möglichkeit geben, bei einem Lehrplatzverlust beziehungsweise bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses weiter die Berufsschule zu besuchen. Im § 21 des Schulpflichtgesetzes ist geregelt, daß nicht alle die Berufsschule weiter besuchen dürfen, nämlich wenn sie anläßlich eines Lehrplatzwechsels noch keinen neuen Lehrplatz gefunden haben, aber in diesem Beruf weiterhin eine Ausbildung anstreben.

Ich ersuche insbesondere den Koalitionspartner – insbesondere die Signale von Herrn Abgeordnetem Höchtl und von Frau Abgeordneter Tichy-Schreder sind in diesem Zusammenhang positiv –, gemeinsam mit uns eine Lösung zu suchen, damit Jugendliche, die – vielleicht unverschuldet – den Lehrplatz verloren haben, nicht automatisch gleichzeitig vom Weiterbesuch der Berufsschule ausgeschlossen werden.

Ich gebe zu: Es geht dabei um eine kleine Gruppe. Ich meine aber, daß gerade auch kleine Gruppen es wert sind, besonders berücksichtigt zu werden.

Ein letzter Gedanke noch in dieser Diskussion zum Thema Berufsreifeprüfung: Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Auch Sie haben diese in Ihrem Redebeitrag genannt. Ich glaube, wir sollten uns daran erinnern, daß im Nationalen Aktionsplan von einer kostenmäßigen Förderung der Vorbereitungslehrgänge gesprochen wird. In diesem Punkt sind wir einander noch einiges an Arbeit schuldig, um dieser Förderung gerecht zu werden. Ich meine, daß man auch in diesem Bereich die Möglichkeiten nützen sollte, die es in den Berufsschulen bei den Vorbereitungsangeboten gibt.

In diesem Zusammenhang ist meiner Ansicht nach das Korsett für die Berufsschulen noch etwas eng. Mit etwas gutem Willen können wir unsere bewährten Berufsschulen jedoch dazu nützen, noch mehr als bisher dafür zu tun, daß sie für jene, die die Berufsreifeprüfung anstreben, tatsächlich Unterstützung im Bereich der Vorbereitung bieten. (Beifall bei der SPÖ.)

21.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlußworte werden keine verlangt.

Wir gelangen daher zu den Abstimmungen, die über die einzelnen Anträge getrennt vorgenommen werden.

Zuerst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1277 der Beilagen.

Es liegt ein Abänderungsantrag der Frau Abgeordneten Schaffenrath vor.

Ich werde zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.

Der vorliegende Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird, kann aufgrund des Art. 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abge


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite