Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 218

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. (Abg. Dr. Khol: 3!)

23.20

Abgeordneter Mag.Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des Euro erfordert noch Anpassungen im Justizbereich. Diese Anpassungen betreffen vor allem das Gesellschaftsrecht, aber auch Klarstellungen im Zusammenhang mit dem Grundbuch. Interessant ist die Einführung von nennwertlosen Aktien im österreichischen Aktiengesetz, die zwar durch die Euro-Umstellung nicht bedingt, aber doch veranlaßt ist.

Festzuhalten ist jedenfalls: Da dies keine Währungsreform, sondern eine Währungsumstellung bedeutet, ändert sich nichts an der Wirksamkeit von Verträgen und Rechtsinstrumenten.

Herr Kollege Firlinger! Ich meine, der Rechssicherheit dient vor allem auch die Bestimmung über die Ersetzung des Diskontsatzes, auf den sich heute viele Verträge, aber auch Verordnungen beziehen, durch den Basiszinssatz. Der Bürger kann dadurch sicher sein, daß die Umstellung keinen inhaltlichen Einfluß auf seine Rechtsverhältnisse bedeutet.

Ich freue mich besonders darüber, daß es gelungen ist, für die Problematik der doppelten Preisauszeichnung während der Übergangsfrist eine Lösung mit Augenmaß zu finden. Unternehmer sind angehalten, bei Langzeitverträgen die Verbraucher entsprechend zu informieren. Tun sie das, dann genügt eine Angabe von Schilling und Euro nur noch im Endbetrag. Diese Vorgangsweise kann auch als Vorbild für andere Bereiche dienen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorgesehenen Regelungen des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes versetzen den Justizbereich in die Lage, wohlvorbereitet in die Umstellungsphase einzutreten. Dieses Gesetz bringt aber auch die Sicherheit für den Bürger, daß seine Rechtsverhältnisse durch die Währungsumstellung nicht beeinträchtigt sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Anna Huber. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.22

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist erklärtes und wesentliches Ziel der Bundesregierung, daß es durch die Einführung des Euro zu keiner Veränderung der Wertverhältnisse kommen darf.

Wir schaffen mit dem 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz alle entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen im Gesellschaftsrecht und im Handelsrecht. Wie hier schon gesagt worden ist, soll es möglich sein, Kapitalgesellschaften in Euro zu gründen und Bilanzen in Euro abzufassen. Wir schaffen Voraussetzungen im Aktienrecht auch für Kapitalerhöhungen und für die Ausgabe von nennwertlosen Aktien. Weiters schaffen wir die nötigen Voraussetzungen für Grundbucheintragungen.

Insbesondere aber – das ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Bereich – stellt diese Währungsumstellung eine gewaltige Veränderung für Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Wir alle werden uns an die neue Währung, vor allem an die neuen Größenordnungen, gewöhnen müssen und mit ihnen umzugehen haben. Daher verlangen die Konsumentenschützer für den Umrechnungszeitraum – zumindest drei Monate vor und während des Umstellungszeitraumes – die doppelte Preisauszeichnung, damit die Konsumenten und Konsumentinnen die neuen Großenverhältnisse sozusagen verinnerlichen oder ins Gefühl bekommen.

Ich denke, es geht um doppelte Preisauszeichnung für alle Waren, nicht nur für den kleinen Teil, den ich sehe, wenn ich mir den allumfassenden Ausnahmenkatalog der Wirtschaft anschaue. Das gilt selbstverständlich ganz besonders für Verträge, die im Übergangszeitraum abge


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