Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 224

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die heute schon angesprochenen beiden Punkte im Zusammenhang mit den Pflichtangeboten, nämlich: Wann liegt eine kontrollierende Beteiligung vor, und zu welchem Preis hat die Abtretung zu erfolgen? – Ich glaube, daß es durchaus gerechtfertigt ist, die doch sehr nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende Frage, wann eine kontrollierende Beteiligung, ein beherrschender Einfluß vorliegt, einer Regelung durch Verordnung zu überlassen, da diesfalls viel flexibler reagiert werden kann.

Betreffend den Preis ging es im wesentlichen darum, ob am sogenannten Kontrollbonus oder Paketzuschlag auch die Minderheitsaktionäre zu beteiligen sind. Diesbezüglich ist ein Kompromiß zwischen den Interessen der Minderheitsaktionäre auf der einen Seite, aber auch den Interessen der in österreichischen Aktiengesellschaften häufig zu findenden Mehrheits- oder zumindest Kernaktionären, insbesondere solchen, die ihre Beteiligung mit einem Paketzuschlag selbst erworben haben, zustande gekommen.

Der Abschlag von 15 Prozent ist nicht zwingend. In der Satzung kann dieser Abschlag verringert oder ganz beseitigt werden. Es wird in diesem Zusammenhang daher durchaus zu einem "Wettbewerb der Satzungen" kommen.

Das vorliegende Übernahmegesetz wird Österreich – das möchte ich wirklich betonen – in das Spitzenfeld der europäischen Staaten mit einem ausgewogenen und ausgefeilten Übernahmerecht reihen. Der Schritt hat auch europarechtliche Bedeutung: Vor dem Hintergrund dieses Übernahmegesetzes können wir während unserer Präsidentschaft glaubwürdiger als ohne nationale Regelung die Verhandlungen zum Vorschlag einer Übernahmerichtlinie weiterführen. Auch wenn es sich dabei um eine Rahmenrichtlinie handelt, wird sie einen gewissen Anpassungsbedarf auslösen, was wir aber bewußt in Kauf nehmen und was der erstmaligen Einführung eines Übernahmerechts in Österreich in der vorgeschlagenen Form keinen Abbruch tun soll. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

23.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung ist nicht verlangt worden.

Wir treten daher in den Abstimmungsvorgang ein.

Wir stimmen über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1345 der Beilagen. Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen einen Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über jene Teile des Entwurfes abstimmen lassen, die von dem Abänderungs- beziehungsweise Zusatzantrag betroffen sind, und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes.

Die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art I § 26 Abs. 1 eingebracht.

Wer für diesen Abänderungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wer zustimmt, der möge ein Zeichen geben. – Die Fassung des Ausschußberichtes ist mehrheitlich angenommen worden.

Die Abgeordneten Mag. Firlinger und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. I § 27 gestellt.


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