Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 136. Sitzung / 30

Mit der letzten Novelle zum Arbeitsruhegesetz wurde es zwar ermöglicht, daß durch Kollektivvertrag Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe zugelassen werden, solche Ausnahmen sind jedoch nur dann erlaubt, wenn dies zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Schadens, eines Nachteils, sowie zur Sicherung der Beschäftigung unbedingt notwendig ist.

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir hatten Bedenken, wie die Akteure mit dieser neuen gesetzlichen Regelung umgehen werden. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung kann ich sagen, daß die Sozialpartner mit diesem Regelungsinstrument sehr verantwortungsbewußt umgegangen sind und Ausnahmen nur in wenigen Fällen zugelassen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

Der Grundsatz der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen bleibt als wesentliche sozialpolitische Errungenschaft unangetastet. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte abermals an diesem Ort feststellen, daß der Sonntag kein normaler Arbeitstag ist. Er dient der Erholung, er dient dem Zusammensein mit der Familie, er dient der Vertiefung von Freundschaften und damit auch dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ganz kurz auf die Frage der Umverteilung von Arbeit aufgrund von Arbeitszeitverkürzung zu sprechen kommen. Wenn auch die Einschätzungen nach den möglichen Effekten auseinandergehen, so stehe ich hinter den Initiativen, in deren Rahmen neue Modelle - seien es die österreichischen Modelle wie in der Metallbranche oder generelle wie in Italien oder in Frankreich - umgesetzt werden können. Man sollte nicht übersehen, sehr geschätzte Damen und Herren - wir sollten unser Licht nicht unter den Scheffel stellen -, daß wir in Österreich die gleiche Regelung, die Frankreich unter dem Titel 35-Stunden-Woche anstrebt, bereits seit Jänner des heurigen Jahres haben. Ich glaube, das ist viel zu wenig bekannt. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn in einem Unternehmen oder in einer Branche die Arbeitszeit zur Arbeitsplatzsicherung und Arbeitsplatzbeschaffung verkürzt wird, gibt es einen Zuschuß des Arbeitsmarktservice. Wir müssen jetzt alles unternehmen, um die rechtlichen Möglichkeiten zum Zwecke der Beschäftigungssicherung und der Beschäftigungsausweitung auch in der Praxis zu nutzen. Anordnung von oben, sehr geschätzte Damen und Herren, bringt wenig. Die Mitwirkung und die Akzeptanz der Akteure vor Ort, der Sozialpartner sind unverzichtbar. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir werden im Rahmen unserer Präsidentschaft in der Europäischen Union die internationalen Erfahrungen aufmerksam verfolgen und uns diese Erfahrungen auch zunutze machen.

Noch einmal: Flexibilisierung darf keine einseitige Sache sein. Flexibilität und Innovation sind eine neue Herausforderung, aber auch eine Herausforderung an die Unternehmerschaft, neue Produkte zu entwickeln, neue Märkte zu erschließen und damit auch dem Wirtschaftsstandort Österreich eine entsprechende Zukunft zu geben.

Sehr geschätzte Damen und Herren! In diesem Sinne möchte ich mich dafür bedanken, daß wir viele rechtliche Grundlagen geschaffen haben, um dieser Flexibilität auch in Zukunft Rechnung tragen zu können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

10.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesministerin.

Wir gehen in die Debatte ein. Die Redezeiten betragen jeweils 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier. - Bitte sehr.

10.03

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Wichtigste ist, so glaube ich, daß wir uns in bezug auf das Ziel einig sind,


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