Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 39

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Weiters gibt es eine Erleichterung der Administration bei mehrfach geringfügig Beschäftigten. Das ist sehr wichtig, um das, was wir im ASRÄG beschlossen haben, auch vollziehen zu können.

Es wird eine Erweiterung der Berufskrankheitenliste vorgenommen, also eine Anpassung an die EU-Liste. Es gibt die erweiterte Unfallversicherung für Mitglieder von Rettungsorganisationen wie Freiwillige Feuerwehren und Rotes Kreuz. Da kommt es zu einer Wahlmöglichkeit betreffend Umgebungstätigkeiten: Entweder man versichert sich rein für die Arbeit dieser Rettungsorganisationen um 24 S Jahresbeitrag, oder man bezahlt 30 S Jahresbeitrag, und die Umgebungstätigkeiten sind miteinbezogen.

Ganz wichtig war mir – und dazu stehe ich –, daß wir für die "neue Selbständigkeit", für Selbständige etwas tun. Wir wollen auch die Gründeroffensive unterstützen. Die Anfängermindestbeitragsgrundlage für jene, die erstmals im GSVG versichert sind, wird daher für die ersten drei Jahre ihrer Selbständigkeit um fast die Hälfte reduziert, nämlich von 13 700 S auf 7 400 S.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Reform der Unfallversicherung für die Bauern, nämlich die Möglichkeit, trotz eines Arbeitsunfalles den Betrieb fortzuführen, und auch die Ausdehnung auf Erwerbskombinationen, wie sie in der bäuerlichen Landwirtschaft möglich sind.

Die technischen Anpassungen zum ASRÄG habe ich schon genannt.

Die Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen. Aber ich möchte zeitsparend vorgehen und nur noch das Thema festsitzender Zahnersatz behandeln. Mir wurde während der Verhandlungen immer wieder gesagt, daß wir wegen der Regelung betreffend festsitzender Zahnersatz praktisch das gesamte ASVG verhindern. Frau Kollegin Povysil hat uns heute medizinische Ideologie vorgeworfen.

Als dieses Gesetz in Begutachtung gegangen ist, meine Damen und Herren, war die Zahnersatzregelung ein fixer Bestandteil des Gesamtpakets, und es gab Zeit genug, sich in Verhandlungen darauf vorzubereiten. Es ist auch in den Verhandlungen zwischen Ärztekammer und Hauptverband einiges vorangegangen. Aber je weiter man verhandelt hat, je mehr Zugeständnisse der Hauptverband gemacht hat, nämlich ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Kier. )  – Darf ich ausreden, Herr Kollege Kier? Ich bin so fair und lasse Sie immer ausreden, und Sie haben mehr Möglichkeiten, hier im Haus zu Wort zu kommen, als ich. Das müssen Sie ehrlicherweise zugeben! (Beifall bei der SPÖ.)

Der Hauptverband hat sich verpflichtet, einem Ambulatoriumsstopp zuzustimmen: also keine neuen Ambulatorien und in den bestehenden Ambulatorien keine Erweiterung der Zahl der Behandlungsstühle. Wenn Hauptverband wie Ärztekammer gleichermaßen erklärt haben, daß nur 5 Prozent der Patienten Patienten der Ambulatorien sind, dann muß ich sagen, es kann für die Zahnärzte keine Überlebensfrage gewesen sein, das zuzulassen. Ich denke mir eher, daß es eine Frage der bevorstehenden Ärztekammerwahl gewesen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Man hat sich hinsichtlich Richttarif weitgehend angenähert. Aber wenn man dann sagt, bei Brückengliedern, bei der Krone selbst gibt es den Richttarif plus/minus 10 Prozent, dann muß ich schon fragen: Was ist mit dem gegossenen Stift, was ist mit allfälligen Provisorien, was ist mit Anästhesieleistungen? – Wenn wir das zusammenzählen, dann kommen wir wieder auf eine ansehnliche Summe. Daß solch ein Richttarif ohne Ambulatoriumsregelung "zahnlos" ist, das beweist uns, meine Damen und Herren, die Situation in Deutschland. Dort hat man diesen Richttarif, und er ist billiger als bei uns – trotzdem werden diese Regelungen unterlaufen, und zwar mit mehr als 40 Prozent!

Gestern in der Ausschußsitzung ist auch gesagt worden, daß Deutschland Zuschüsse für diesen festsitzenden Zahnersatz leistet. Das ist schon richtig. Aber, meine Damen und Herren, schauen Sie sich die Krankenversicherungsbeiträge in Deutschland und schauen Sie sich die österreichischen Beiträge an! Dann werden Sie feststellen, daß diese in Deutschland doppelt so hoch sind. (Beifall bei der SPÖ.)


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