Es ist richtig, meine Damen und Herren, daß in Zukunft kein Abgeordneter mehr mehrere Wahlvorschläge zur Bundespräsidentenwahl unterstützen können soll. Diesen Sündenfall hat ja seinerzeit die Frau Schmidt begangen, als sie ihre eigene Kontrahentin unterstützt hat und dann beleidigt war, daß diese mehr Stimmen bekam als sie selbst, was allerdings keine Kunst war, meine Damen und Herren.
Es ist richtig, daß man es abgeschafft hat, daß Abgeordnete überhaupt das Privileg haben, einen Bundespräsidentschaftskandidaten zu unterstützen, ohne daß sich dieser um die Unterstützung der Bevölkerung bemühen muß. Das hätte dem Wähler einiges an Kosten erspart, insbesondere was die Frau Schmidt betrifft, denn sie hätte die notwendige Anzahl von Unterstützungsunterschriften mit Sicherheit nicht einbringen können. Darum war sie ihrem Gegenkandidaten Dr. Klestil auch neidig. Daher war es notwendig, das Bundespräsidentenwahlgesetz zu novellieren, um diese Privilegien abzuschaffen. Das mag auch erklären, warum insbesondere das Liberale Forum und die Grünen so heftig gegen diese Novelle polemisieren. Damit hat es sich aber schon mit der Einigkeit mit den Regierungsfraktionen, denn das ist sozusagen der erste Teil, der gerade noch vertretbar ist und der mehr Demokratie hinsichtlich des Bundespräsidentenwahlrechtes bewirken soll.
Interessant wird dann allerdings die Novelle zum Volksbegehrengesetz. Hier wird zum ersten Mal nicht mehr auf die Zahl der Stimmberechtigten abgestellt, wenn es um die Frage der notwendigen Zahl an Unterstützungsunterschriften bei der Einleitung eines Volksbegehrens geht, sondern auf die Wohnbevölkerung; das heißt österreichische Staatsangehörige plus Ausländer. Erklären Sie uns, Herr Staatssekretär, welche Intention hier dahintersteckt! Wollen Sie schleichend und über die Hintertür, ein bißchen und dann wieder ein bißchen, das Ausländerwahlrecht einführen? – Ich glaube schon, daß Sie das wollen. Das nehme ich Ihnen sofort ab. Ihre Fraktionskollegen wollen es ja auch. Ich sage Ihnen nur ganz klar: Wir Freiheitliche wollen das nicht! Und die Österreicher wollen das auch nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Wir wollen, daß das Maß, die Zielgruppe der demokratischen Mitbestimmung der Staatsbürger bleibt. Es muß die österreichische Staatsbürgerschaft für die Mitwirkung an der Demokratie in Österreich noch etwas wert sein. Und daher sind wir dagegen, daß über die Hintertür Schritt für Schritt das Ausländerwahlrecht eingeführt werden soll, auch wenn es nur im Volksbegehrengesetz beginnt. Es gibt keinen rationalen Grund, Herr Staatssekretär, die Wohnbevölkerungszahl zum Maßstab der Bemessung für die Zahl der Unterstützungsunterschriften zu machen. Den gibt es nicht. Rational ist er nicht begründbar. Er ist willkürlich, er ist ideologisch motiviert. Und daher sagen wir bereits aus diesem Grunde nein zu dieser Novelle des Volksbegehrengesetzes.
Aber es gibt noch einen zweiten Grund, und Herr Kollege Khol war so freundlich, ihn im Ausschuß offenzulegen. Er hat offen dargetan, daß eigentlich das Volksbegehren zum Euro, das die FPÖ eingebracht hat, Grund und Anlaß dafür war, darüber nachzudenken, wie man es in Zukunft verhindern kann, daß eine politische Partei über ihre Mandatare ein Volksbegehren initiiert. Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen gleich, nur damit Sie sich keiner Illusion hingeben: Wir werden ohne weiteres die politische Kraft, die politische Potenz haben, in jeder unserer Landesgruppen – das sage ich auch gleich dazu –, in jedem der neun Bundesländer in Österreich die entsprechende Unterstützung für die Einleitung eines Volksbegehrens zustande zu bringen. Wer diese Kraft nicht haben wird, das werden kleinere Gruppierungen sein, denn die müssen in Zukunft zwischen 8 000 und 10 000 Unterschriften sammeln, aber dann, meine Damen und Herren, dann gibt es Geld. Und das ist der dritte Grund, warum wir das ablehnen.
Wenn das Volksbegehren 100 000 Unterschriften erreicht, dann bekommt man die 30 000 S retour, die man vorher hinterlegen mußte – und jetzt kommen noch 150 000 S zusätzlicher Ersatz dazu, meine Damen und Herren! Das ist eine Wahlkampffinanzierung für den Vorfeldbereich, für den äußeren Vorfeldbereich, für all diese linken Kleingruppierungen im Umfeld der Grünen, im Umfeld der Sozialdemokratie und so weiter. Das ist versteckte Parteienfinanzierung. Bisher mußte man aus der Parteikasse für diese Organisationen etwas lockermachen, damit sie sich politisch artikulieren konnten. Das ist ja legitim, das ist ja nichts Unanständiges, das hat