Zu Frage 15:
Der österreichische Gesetzgeber ist dem Prinzip der Gleichmäßigkeit der Steuer verpflichtet, das heißt, gleiche Einkommen sind gleich zu besteuern. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits mehrmals festgestellt, daß diese spezifische Arbeitnehmerbegünstigung durchaus mit diesem Prinzip vereinbar ist. Es gibt natürlich auch bei den anderen Einkunftsarten, also auch für die in der Frage genannten freien Dienstnehmer, spezifische Vergünstigungen, wie etwa den Investitionsfreibetrag, die keine Verletzung des Prinzips der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bewirken.
Zu Frage 16 – Mehrwertsteuer, Ursprungslandprinzip –:
Es steht für mich außer Frage, daß wir innerhalb der Europäischen Union längerfristig auf das Ursprungslandprinzip wechseln müssen. Die EU-Richtlinien können nur auf Vorschlag der Europäischen Kommission zustande kommen. Die Kommission hat bisher noch keinen diesbezüglichen Richtlinienvorschlag geliefert, daher ist es der österreichischen Präsidentschaft auch nicht möglich, Verhandlungen darüber im Rat aufzunehmen. Österreich nutzt aber seine Präsidentschaft dazu, um Überzeugungsarbeit auf allen Ebenen der Gemeinschaft zu leisten, um eine Vereinfachung des derzeitigen Mehrwertsteuerübergangssystems zu erreichen.
Zu Frage 17:
Der Herr Bundesminister für Finanzen hat die Steuerreformkommission beauftragt, Vorschläge zur Entlastung des Faktors Arbeit zu entwickeln, sowie die positiven und negativen Effekte derartiger Maßnahmen aufzuzeigen. Das Ergebnis der Steuerreformkommission soll in Kürze präsentiert werden, sodaß ich Sie um Verständnis ersuche, daß ich erst dann bereit sein werde, eine Kommentierung vorzunehmen. Fest steht allerdings, daß die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds – übrigens wie unter anderem auch die Kommunalabgabe oder die Wohnbauförderung – nach Definition der Bundeswirtschaftskammer die Lohnnebenkosten erhöhen.
Zu Frage 18:
Natürlich sollen bei der kommenden Steuerreform alle Möglichkeiten der administrativen Vereinfachung ausgeschöpft werden. Andererseits können Steuern natürlich nicht hauptsächlich nach dem Aufwand-/Ertragsverhältnis beurteilt werden, weil das gesamte Steuersystem natürlich verteilungspolitischen und sozialen Grundsätzen entsprechen muß.
Zu Frage 19 – Steuerreform und Finanzausgleich –:
Wir sind bestrebt, die Steuerreform in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Dabei werden selbstverständlich zum Beispiel auch Vertreter der Bundesländer in die politischen Verhandlungen eingebunden werden. Ich bin zuversichtlich, daß auf diesem Weg bei gutem Willen aller Beteiligten ein erfolgreicher Abschluß möglich ist.
Zu den Fragen 20 und 21:
Der Finanzminister hat bereits mehrmals erklärt, daß im Rahmen der kommenden Steuerreform die Lohn- und Einkommensteuerzahler um 10 Milliarden Schilling – also um mehr als der kalten Progression ab 1994 – entlastet werden sollen. Zusammen mit der Familiensteuerreform ergibt dies eine Entlastung von insgesamt 22 Milliarden Schilling.
Die Steuerreformkommission hat den Auftrag, unter anderem Vorschläge zur Entlastung des Faktors Arbeit, zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreichs, aber auch zu einer stärkeren Ökologisierung des Steuerrechtes zu machen.
Der Bericht der Steuerreformkommission liegt noch nicht vor. Ich möchte die Reformarbeiten bis dahin in keiner Weise präjudizieren, zu konkreten Inhalten der Steuerreform werde ich mich daher bis zum Vorliegen des Endberichtes nicht äußern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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