Transparenz über Kosten und Leistungen, wie auch stufenweise Dezentralisierung von Ressourcenverantwortung
Drittens: die Handhabung eines effizienten Personalmanagements, um eine eigenverantwortliche Führung professionell wahrzunehmen und den flexiblen und qualifikationsgerechten Einsatz der MitarbeiterInnen zu sichern.
All diese Projekte werden von der Personalsektion des Finanzministeriums begleitet und beratend unterstützt.
Man könnte die Fülle der Projekte – es sind etwa 60, die momentan laufen – gliedern: in solche, die die Bürgernähe erhöhen, also Ämtermodernisierung oder überhaupt neuer Zutritt zu den Behörden, in solche, die im Sinne der Mitarbeiter Modernisierung bringen – das reicht von einer Ausbildungsreform bis zu einem neuen, modernen Dienstrecht – und in solche, die im Sinne des Steuerzahlers mehr Effektivität bringen. Dabei geht es darum, Leistungskennzahlen zumindest in Richtung des Experimentierens zu definieren, mit Globalbudgets zu operieren und gleichzeitig das Controlling zu verstärken.
Zu den Fragen 11 und 12:
Im Auftrag des Finanzministeriums wurde von Wissenschaftern eine Studie erstellt, welche die neuen Formen der Aufgabenerfüllung des Staates behandelt. Dabei wurden wichtige Bereiche der Leistungserstellung der öffentlichen Hand auf Zieladäquanz überprüft und Vorschläge für neue, innovative Lösungen erstellt.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auf Basis eines Ministerratsbeschlusses in Zusammenarbeit mit den einzelnen Ressorts ein Budgetcontrolling durch. Dieses soll in der von mir bereits angesprochenen Novelle zum Bundeshaushaltsgesetz ehestens auch gesetzlich verankert werden. Wie ich ebenfalls bereits erwähnt habe, soll durch die Erprobung neuer Spielregeln im Haushaltsrecht ein wesentlicher Beitrag zu einer effizienteren Erfüllung öffentlicher Aufgaben erreicht werden. Diese zuletzt genannten Vorschläge werden in der Budgetsektion des Bundesministeriums für Finanzen ausgearbeitet.
Da eine effiziente Verwaltung auch einen wesentlicher Faktor für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich darstellt, sollten die entsprechenden Reformen auch den österreichischen Unternehmen zugute kommen.
Zur Frage 13:
So wesentlich die Verwaltungsreformen auch sind, ist doch darauf hinzuweisen, daß schon aufgrund des hohen Anteils an Personalkosten im Verwaltungsaufwand spürbare Kostensenkungspotentiale nur längerfristig realisierbar sind. Angesichts der von mir genannten Realitäten ist es bereits ein sehr ambitioniertes Ziel, über einen längeren Zeitraum jedes Jahr den Verwaltungsaufwand in Relation zum Bruttoinlandsprodukt schrittweise abzusenken. In den letzten Jahren ist dies erfolgt.
Zur Frage 14:
Es liegt in der Natur einer progressiven Steuer, daß von einer derartigen Begünstigung Besserverdienende mehr profitieren. Um die Verteilungseffekte einer Steuer zu beurteilen, sollte aber nicht nur eine einzelne Steuerbegünstigung herangezogen werden, sondern es ist ein Gesamtvergleich erforderlich.
So liegt etwa der derzeitige Spitzensteuersatz eines Lohnsteuerzahlers inklusive der Begünstigung des 13. und 14. Gehalts bei 43,5 Prozent, während nach dem Steuerkonzept des Liberalen Forums ein Spitzensteuersatz von 40 Prozent vorgesehen ist. Sie würden also durch Ihre Reform auch den Spitzensteuersatz senken.