Zur Frage 3:
Ich sehe mich außerstande, zu diesem angeblichen Vorwurf des Europäischen Währungsinstitutes Stellung zu nehmen, da im Konvergenzbericht 1998 des EWI und übrigens auch in jenem der Kommission kein derartiger Satz enthalten ist, nämlich daß die Abgabenquote von 45,7 Prozent dem Wirtschaftswachstum schaden könnte. Von einer wie immer definierten Gesamtabgabenquote, die übrigens in Relation zu anderen Kennzahlen zu hoch angegeben wird, auf das Wirtschaftswachstum zu schließen, wäre meines Erachtens auch unseriös. Es wäre erstaunlich, wenn die Ökonomen des Währungsinstituts derart verkürzt argumentieren würden. Trotzdem ist es meiner Meinung nach so, daß die Abgabenquote in Österreich mit der Steuerreform sinken wird und soll.
Zur Frage 4:
In den vergangenen Jahren wurde eine große Palette nachhaltiger, kostensparender, strukturverbessernder Reformen beschlossen. Beispiele für solche Reformen der Budgetkonsolidierung sind: die Reform des öffentlichen Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes, qualitative Verbesserungen und Konsolidierung der Sozialleistungen auf hohem Niveau, Überprüfung und Umstrukturierung der Förderausgaben, Verbesserung der Ergiebigkeit des Steuersystems – vor allem Beseitigung von Steuerschlupflöchern –, Verwaltungsstrukturreform, restriktive Budgetierung der Ausgaben, aber auch eine Verstärkung der Kooperation mit Ländern und Gemeinden.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Unterteilung der Ausgaben und Einnahmen in einmalige, nichteinmalige oder erstmalige ist mit enormen Zuordnungs- und Abgrenzungsfragen behaftet. Es gibt bislang keine ökonomisch sinnvollen Kriterien, die eine solche Unterscheidung mit letzter Klarheit ermöglichen.
Es gibt viele Ausgaben und Einnahmen, die einen einmaligen Charakter haben. Bei den Ausgaben sind alle jene Aufwendungen einmalig, die zu einem Zugang im Anlagevermögen des Investors führen. Dazu gehören die Investitionen, der Erwerb von Grundstücken, Rechten und sonstigen immateriellen, nicht reproduzierbaren Anlagewerten. Auch die Zuwendungen an Unternehmungen, die ausdrücklich für Investitionszwecke bestimmt sind und vom Empfänger widmungsgemäß verwendet werden müssen, sind in der Regel einmalig. Ebenso sind die gegebenen Darlehen einmalig. Schließlich sind auch die Finanzanlagen wie etwa Erwerb von Beteiligungen einmalig. Ähnliches gibt es natürlich auch auf der Einnahmenseite. Auf das Schuldenkriterium wirken übrigens alle defiziterhöhenden oder defizitsenkenden Maßnahmen gleich – und zwar dauerhaft.
Zur Frage 7:
Die Mehrbelastungen durch die Familiensteuerreform werden – soweit sie im Jahre 2000 erstmals wirken – ohne Erhöhung des Budgetdefizits zu verkraften sein. Dies ist bei Fortsetzung der restriktiven Handhabung von Ausgabenentwicklungen unseres Erachtens möglich.
Zu den Fragen 9 und 10: (Abg. Dr. Schmidt: Was ist mit der achten? – Ruf bei den Freiheitlichen: Die hat er schon! – Abg. Dr. Schmidt: Entschuldigung!) – Die achte Frage habe ich gemeinsam mit der zweiten beantwortet.
Die Bundesregierung hat am 3. Dezember 1997 ein neues, umfassendes Verwaltungsreformprojekt mit der Bezeichnung "Verwaltungsinnovation" beschlossen. Das Projekt, mit dessen Hilfe der Umbau vom Ordnungsstaat zum Dienstleistungsstaat erfolgen soll, ist von folgenden Zielen getragen:
Erstens: eine jährliche Steigerung der Produktivität von 2 bis 3 Prozent; es soll eine hohe Leistungsqualität im Rahmen knapper Ressourcen gesichert werden.
Zweitens: schrittweise Einführung einer wirkungsorientierten Verwaltungsführung durch Steuern, über Ziele, Leistungsaufträge, durch das Entwickeln von Produktkatalogen, Schaffung von